Der Stadt Aschersleben obliegen gem. § 2 Abs. 1 Brandschutz-
und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG)
der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wirkungskreises.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die Stadt insbesondere eine leistungsfähige
Feuerwehr aufzustellen, auzurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den
erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten (§ 2 Abs. 2 Nr.
1 BrSchG).
Auf Grundlage der aktuellen Risikoanalyse ist für die
zwischenzeitlich gegründete Ortsfeuerwehr (OrtsFw) Schierstedt die Anschaffung
eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuges (HLF 10) vorgesehen. Mit dieser
Maßnahme sollen drei alte Löschfahrzeuge außer Dienst gestellt und durch ein
neues und dem aktuellen technischen Stand der Technik entsprechendes Fahrzeug
ersetzt werden.
Die Beschaffung dieses Fahrzeuges war ursprünglich für das
Jahr 2018 unter Verwendung von Fördermitteln des Landes vorgesehen. Die Stadt
hatte dazu bereits im Jahr 2017 einen entsprechenden Fördermittelantrag beim
Landesverwaltungsamt eingereicht.
Dieser Antrag wurde nun mit Schreiben vom 21.02.2018
abgelehnt. In der Begründung dazu wird u. a. darauf verwiesen, dass die für
2018 zur Verfügung stehenden Mittel zum Teil im Rahmen der zentralen
Beschaffung zur Förderung des Erwerbs von Feuerwehrfahrzeugen im Land
Sachsen-Anhalt verwendet worden. Demnach reichen die für das Jahr 2018 zur
Verfügung stehenden sehr begrenzten Fördermittel nicht aus, um alle
eingereichten Anträge zu berücksichtigen. Dennoch wurde in diesem Schreiben die
Möglichkeit der nochmaligen Beantragung für das Jahr 2019 eingeräumt.
Entsprechend der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung
(Zuwendungsrichtlinie Brandschutz - ZuwRL BrSch) vom 01.12.2017 können
Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeuge im Programmjahr 2019 mit einem
Maximalbetrag i. H. v. 145.000 Euro gefördert werden. Die dafür in der ZuwRL
BrSch festgeschriebenen Bedingungen können nach Einschätzung des Fachamtes
erfüllt werden.
Weiterhin spricht für eine erneute Beantragung von
Fördermitteln die zwischenzeitlich vollzogene Verschmelzung der OrtsFw Groß-
und Klein Schierstedt zur OrtsFw Schierstedt. Diese Entwicklung erfolgte im
Sinne der aktuellen Risikoanalyse und ist somit auch im Interesse der
Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Stadt
Aschersleben. Zudem könnten mit der Beschaffung dieses HLF 10 drei noch im
Bestand befindliche alte Löschfahrzeuge ersetzt werden. Die langfristigen
Unterhaltungskosten können damit erheblich reduziert werden.
Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse ist es zur Vermeidung
einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushalts durchaus sinnvoll, einen
erneuten Fördermittelantrag zur Beschaffung des HLF 10 im Jahr 2019
einzureichen. Die Antragsfrist endet am 31.03.2018.
Dazu müssen die Eigenmittel in voller Höhe im Haushalt 2019
eingestellt werden, um die Gesamtfinanzierung dieser Fahrzeugbeschaffung
sicherzustellen. Dafür ist die zweckgebundene Übertragung der Haushaltsmittel
aus dem Jahr 2018 in das Jahr 2019 erforderlich.
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt die Übertragung
von Eigenmitteln aus der Buchungsstelle 1.2.6.20/7350.7831000 in Höhe von
160.000 Euro in das Haushaltsjahr 2019.
- Der Stadtrat beschließt Eigenmittel in
Höhe von 160.000 Euro im Haushaltsjahr 2019 zusätzlich bereitzustellen.
Beschluss:
- Der
Stadtrat beschließt die Übertragung von Eigenmitteln aus der
Buchungsstelle 1.2.6.20/7350.7831000 in Höhe von 160.000 Euro in das
Haushaltsjahr 2019.
2.
Der
Stadtrat beschließt, Eigenmittel zur Beschaffung eines HLF 10 und Eigenmittel
für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für Drohndorf für das Haushaltsjahr
2019 bereitzustellen
Abstimmung zur Vorlage
entsprechend des Antrages Nr. A/0132/18: - einstimmig beschlossen –
Beschluss-Nr.: 433/18