Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der
Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften
obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des
Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen
Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.
Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
“Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung
Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am
15. September 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 23. November 2017 wurde der
Jahresabschluss ausführlich beraten.
Allgemeine Informationen:
Aufgrund des tragischen Erdrutsches 2009 auf Nachterstedter Seite des
Concordia Sees, sind der See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig
gesperrt. Damit ist nur eine sehr eingeschränkte touristische Nutzung möglich
und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen „auf Eis“.
Von den Gutachtern wurden am 9. Juli 2013 zwei Gutachten zu den Ursachen
des Erdrutsches vorgestellt. Beide besagen, dass hoher Druck in
Grundwasserschichten unterhalb des Kohleflözes Hauptauslöser des Unglücks war.
Am 23. Februar 2016 hat dann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu
dem Erdrutsch eingestellt. Der Verdacht einer fahrlässigen Tötung habe sich
nicht erhärtet, weil es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der
Sorgfaltspflicht bei der Errichtung oder Pflege der abgerutschten Böschung gab.
Am 28. Juni 2016 kam es zu einem erneuten Zwischenfall. Das Erdreich
geriet an einem noch nicht sanierten Teil der Böschung wieder in Bewegung. Zwei
schwere Baugeräte rutschen ab, ein Arbeiter kann sich mit leichten Verletzungen
retten. Nach wie vor ist auch die geplante zeitlich und räumlich eingeschränkte
touristische Nutzung in Frage gestellt. Konkrete verlässliche Termine zur
Öffnung des Sees gibt es aktuell nicht. Die Geschäftsführung der Gesellschaft
geht von einer Teilöffnung des Sees am Nordufer im Mai 2019 aus.
Folgende Arbeiten und Projekte wurden durch die Seeland Gesellschaft für
Tagebauentwicklung mbH im Jahr 2016 zur Verbesserung des touristischen
Angebotes durchgeführt:
§ Betreibung des
Fahrradrast- und Informationsstützpunktes (FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg
R1 mit personeller Betreuung,
§ Fahrradverleih
über einen Kooperationspartner am FRISP,
§ Datenerfassung,
Aufbereitung und Präsentation regionaler touristischer Attraktionen und
Anbieter auf dem Infoterminal im FRISP,
§ Ausbesserungen
an Spielgeräten auf dem Abenteuerspielplatz,
§ Durchführung von
eigenen Veranstaltungen: Saisoneröffnung Abenteuerspielplatz, Seelandfest aber
auch Durchführung von Veranstaltungen für Dritte,
§ Bewerbung der
touristischen Region auf Veranstaltungen (z.B. Sachsen-Anhalt Tag)
Zum Geschäftsjahr 2016:
Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.414,92
EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von 3.009,73 EUR). Die Bilanzsumme
verminderte sich um ca. 29 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2016 ca. 1,57 Mio.
EUR.
Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich
durch den Jahresüberschuss leicht auf 832 Tsd. EUR und ist mit 53,0 % (Anteil
an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen.
Die Umsatzerlöse beliefen sich ähnlich wie im Vorjahr auf insgesamt 93,3
Tsd. EUR (Vorjahr 70 Tsd. EUR). Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten
wieder die Parkplatzgebühren für den Abenteuerspielplatz mit ca. 45,5 Tsd. EUR
(im Vorjahr 33,2 Tsd. EUR).
Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
ca. 264,9 Tsd. EUR (im Vorjahr 260,7 Tsd. EUR). Davon hat die Stadt
Aschersleben 2016 einen anteiligen Betrag von 14,9 Tsd. EUR geleistet (im
Vorjahr ebenfalls 14,9 Tsd. EUR).
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder
Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die
den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch
im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft
nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.
Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem
Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2016 zu verweigern.
Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner
Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Seeland
Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2016
festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und den
Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss
in Höhe von 3.414,92 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.