Sitzung: 14.03.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0504/18
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt:
den
Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden
Fassung.
Die
Begründung zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 wird
gebilligt.
Der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 20 ist gemäß § 3 Abs. (2)
Baugesetzbuch für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht
öffentlich auszulegen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch
zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – im FIVA nur zur Information)