Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Die Stadt Aschersleben plant die Fortführung des grundhaften Ausbaus der Straßen im „Vogelviertel“.

 

Nach dem Ausbau des Drosselweges ist jetzt der grundhafte Ausbau von Abschnitten des Schwalben- bzw. Lerchenweges geplant. Diese Priorität ergibt sich daraus, dass vor dem Straßenausbau die notwendigen Schmutz- und Regenwasserkanäle hergestellt werden müssen, deren Vorflut die Hauptabwasserkanäle im Drosselweg sind.

 

Die Verkehrsbelastung wie auch die Wirkung von Wind- und Wassererrosion haben zu starken Auswaschungen und Zerklüftungen der Fahrbahnoberflächen geführt, die über die Jahre immer nur provisorisch mit Schotter verfüllt wurden. Mit dieser Baumaßnahme sollen diese schlechten Straßenverhältnisse nun beseitigt werden.

 

Der Ausbau des Schwalbenweges beginnt am Drosselweg und endet nach 155 m an der Kreuzung mit dem Lerchenweg. Fortführend wird dann der Lerchenweg auf einer Länge von ca. 200 m weiter bis zur Kreuzung mit dem Meisenweg ausgebaut. Die Anliegerstraßen werden als Mischverkehrsfläche in den bestehenden Breiten zwischen 4,50 m und 5,50 m grundhaft mit einer Betonsteinpflasterdecke befestigt. An der Planung wie auch bei der Bauausführung sind alle im Straßenraum anliegenden Versorgungsträger beteiligt, d. h. sie werden dementsprechend ihre Leitungen und Kabel sichern und ggf. erneuern.

 

Es gilt das Erschließungsbeitragsrecht, weil bis zum heutigen Zeitpunkt beide Straßen nicht endgültig fertig gestellt sind. Es gibt keine geregelte Straßenentwässerung, keinen frostsicheren Straßenaufbau, keine fachgerechte Straßendecke und keine durchgehende Straßenbeleuchtung.

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden auf ca. 450.000,00 Euro geschätzt.

 

Am 19.02.2018 erfolgte die Bürgerversammlung zur Information der Anlieger und Beitragspflichtigen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Den Schwalbenweg im Abschnitt vom Drosselweg bis zum Lerchenweg und den Lerchenweg vom Schwalbenweg bis zum Meisenweg einschließlich der Straßenentwässerungs- und Straßenbeleuchtungsanlagen auszubauen.
  2. Die Umlage der Herstellungskosten auf die Beitragspflichtigen erfolgt entsprechend der gültigen Erschließungsbeitragssatzung in einem Abrechnungsabschnitt.
  3. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 50 % der Baukosten nach Beginn des Bauvorhabens erhoben.

 

 

 

 

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Oberbürgermeister

 

 

 

Anlagen:  Lageplan

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

8                          -                           -