Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aschersleben hat am 18.03.1992 den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05 „Wohngebiet – Wolfsberg“  mit eine Fläche von 32,6 ha beschlossen. Bei der Aufstellung wurde ein erheblicher Wohnbedarf unterstellt, denn in der Nachwendeeuphorie sollte die Einwohnerzahl der Stadt auf 40.000 wachsen.

Der B-Plan für die Teilgebiete VII, VIII und XI ist seit 15.07.2006 rechtskräftig, das Verfahren für die Teilgebiete I und II (südlich des Drosselweges) ruht.

Die Flächen der Teilgebiete III – VI und IX , X werden nach wie vor landwirtschaftlich genutzt und mit dem Einsetzten des demografischen Wandels wurden die Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan 2007 erheblich reduziert.

Gegenwärtig besteht kein Bedarf, diese landwirtschaftlichen Flächen in Wohnbauland umzuwidmen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Das Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 05 „Wohngebiet - Wolfsberg“ in  Aschersleben mit dem Beschluss über die Aufstellung vom 18.03.1992 (Beschluss – Nr. 297/92) wird für die Teilgebiete III-VI und IX, X aufgehoben.
  2. Der Beschluss zur Einstellung der Verfahrens betrifft folgende Flurstücke:


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Abstimmung – im FIVA zur Information)