Sitzung: 14.03.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0495/18
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Aschersleben hat am 18.03.1992
den ergänzenden Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 05 „Wohngebiet
– Wolfsberg“ mit eine Fläche von 32,6 ha
beschlossen. Bei der Aufstellung wurde ein erheblicher Wohnbedarf unterstellt,
denn in der Nachwendeeuphorie sollte die Einwohnerzahl der Stadt auf 40.000
wachsen.
Der B-Plan für die Teilgebiete VII, VIII und XI ist seit 15.07.2006
rechtskräftig, das Verfahren für die Teilgebiete I und II (südlich des
Drosselweges) ruht.
Die Flächen der Teilgebiete III – VI und IX , X werden nach wie vor
landwirtschaftlich genutzt und mit dem Einsetzten des demografischen Wandels
wurden die Entwicklungsflächen im Flächennutzungsplan 2007 erheblich reduziert.
Gegenwärtig besteht kein Bedarf, diese landwirtschaftlichen Flächen in
Wohnbauland umzuwidmen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Das
Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan Nr. 05 „Wohngebiet - Wolfsberg“
in Aschersleben mit dem Beschluss
über die Aufstellung vom 18.03.1992 (Beschluss – Nr. 297/92) wird für die Teilgebiete
III-VI und IX, X
aufgehoben.
- Der
Beschluss zur Einstellung der Verfahrens betrifft folgende Flurstücke:
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – im FIVA zur Information)