Der Ortschaftsrat von Winningen hat sich in der Sitzung vom 01.06.2017 dafür ausgesprochen, den Ausbau der Ascherslebener Straße nicht, wie im Gebietsänderungsvertrag vom 25.02.2004 vereinbart, durchzuführen und durch andere Investitionen zu ersetzen.

 

Eine dieser Investitionen ist die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in einem Abschnitt der Burgstraße unter der Voraussetzung der Förderung aus Mitteln der Dorferneuerung durch das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten.

Dieser Ausbaubeschluss steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses im Stadtrat (Vorlage VI/0494/18) zum Wegfall einer Verpflichtung im Gebietsänderungsvertrag und dem Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung (Vorlage VI/0498/18).

 

Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße im rund 600 m langen Abschnitt zwischen der Bundesstraße B 180 und der Kreuzung Dorfstraße soll erneuert werden.

Die bestehende Beleuchtungsanlage aus Freileitungskabeln mit Holz-, Beton- und Stahlgittermasten ist verschlissen und leuchtet nicht den gesamten Straßenzug aus.

Es ist geplant ca. 15 neue Leuchten mit LED Leuchtmitteln aufzustellen und die Kabel in die Erde zu verlegen.

Die Kostenschätzung dazu beläuft sich auf 55.000 Euro. Die Höhe der Förderung durch das ALFF beträgt voraussichtlich 65 % der förderfähigen Kosten.

 

Die Stadt Aschersleben wird parallel die Fördermittel beantragen, da der Antrag aus dem Programm der Dorferneuerung für das Jahr 2018 vollständig beim ALFF bis zum 01.03.2018 eingereicht werden muss.

 

Die Baumaßnahme ist entsprechend der gültigen Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen mit 64 % auf die Grundstückseigentümer umzulegen.

 

Die Telekom hat bereits zugesagt, eine Koordinierung ihrer geplanten Baumaßnahmen zur Erweiterung ihres Telekommunikationsnetzes in 2018 zu unterstützen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

  1. Die Straßenbeleuchtungsanlage in der Burgstraße wird im Abschnitt zwischen der B 180 und der Kreuzung Dorfstraße vorbehaltliche der Beschlüsse VI/0494/18 und VI/0498/18 und der Förderung durch das ALFF erneuert.
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden nach der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Winningen auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.