Sitzung: 31.01.2018 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0479/17
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 13.650 EUR
(entspricht 17,33 % Anteil am Stammkapital) Mitgesellschafterin der VWG
Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ mit Sitz in Nachterstedt. Hauptgesellschafterin
ist die Stadt Seeland mit einem Stammkapitalanteil von 65.100 EUR (82,67%)
Den Gesellschaftern obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses, die
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Entscheidung
über die Verwendung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss der VWG Wohnungsgesellschaft mbH
„Vorharzer Heimstätte“ zum 31.12.2016 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
„DOMUS AG", Zweigniederlassung Hannover. Es wurde gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz auch geprüft, ob die Geschäfte mit der erforderlichen
Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften und den Satzungsbestimmungen durchgeführt worden sind.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 06.
Juni 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
In der Aufsichtsratssitzung am 12. Oktober 2017 wurde der Jahresabschluss
ausführlich beraten.
Zum Geschäftsjahr 2016:
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist zum Stichtag 31.12.2016 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von 424.234,47 EUR aus (im Vorjahr Jahresfehlbetrag
216,12 EUR). Das Jahresergebnis wurde wesentlich geprägt durch außerplanmäßige
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert aufgrund dauernder
Wertminderung in Höhe von 381,5 Tsd. EUR; (Vorjahr: 0 Tsd. EUR) und durch
Wertberichtigungen der im Umlaufvermögen ausgewiesenen Grundstücke im Baugebiet
„Am Neuen Ring" mit 39,1 Tsd. EUR; (Vorjahr: 0 Tsd. EUR).
Der Wohnungsleerstand stellt unverändert das dringlichste Problem der
Gesellschaft dar. Die Leerstandsquote per 31.12.2016 erhöhte sich im Vergleich
zu 2015 auf 21,0 % . Im Vorjahr 2015 verringerte sich der Leerstand aufgrund
eines positiven Saldos von Neuvermietungen zu Kündigungen, erstmals seit
längerer Zeit um 1,8% auf 20,5 %. Der Leerstand ist aufgrund der demografischen
Entwicklung in der Region, speziell auch in der Seelandregion, ein
ernstzunehmendes Problem.
Positiv wirkte sich bereits die stetige Produktionserweiterung der Firma
Novelis am Standort Nachterstedt aus, bei der mehrere hundert neue
Arbeitsplätze entstanden sind. Die Vermietungen hatten im Geschäftsjahr 2016
(wie bereits 2015) einen positiven Saldo. Es kam zu 58 Neuvermietungen. Dem
stehen 55 Kündigungen gegenüber.
Außerdem besteht nach wie vor ein verhaltener Optimismus für die
touristische Nutzung des Concordiasees und damit verbunden, die Möglichkeit der
Vermietung von Ferienwohnungen für potenzielle Gäste.
Die Gesellschaft hat 2012 und 2013 ein Sanierungskonzept für die Jahre
bis 2020 erarbeiten lassen und mit den Banken und den Gesellschaftern einen
Schuldenschnitt verhandelt.
Außerdem hat die Stadt Aschersleben am 17. April 2013 den Beschluss (Nr.
484/13) gefasst, auf die Erstattung der Zins- und Tilgungsleistungen für das
der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ gewährte Darlehen in
Höhe von insgesamt 592.138,67 Euro zu verzichten.
Mit der Umsetzung des Sanierungskonzeptes konnte die Vermögens,- Finanz-
und Ertragslage stabilisiert werden. Vom Wirtschaftsprüfer wurde bestätigt,
dass die Gesellschaft in der Lage war, 2016 und auch bis zum Ende der Prüfung,
ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Für den Zeitraum bis 2019 ist aus Sicht der Wirtschaftsprüfer die
Zahlungsfähigkeit unter den Prämissen des fortgeschriebenen Sanierungskonzeptes
grundsätzlich gewährleistet. Die Finanzlage bleibt jedoch weiterhin angespannt.
Ab 2020 ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft bei Umsetzung der
Planungsprämissen, insbesondere der Instandhaltungskosten, nur gewährleistet,
wenn es gelingt, die Kapitaldienstbelastung ab 2018 auf maximal 5% pro Jahr zu
begrenzen. Die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere die
Liquiditätsausstattung und Ertragskraft der Gesellschaft, wird in künftigen
Jahren maßgeblich durch die Mietpreisentwicklung sowie die Entwicklung des
Leerstandes beeinflusst.
Grundsätzlich sind aus dem Prüfbericht für das Geschäftsjahr 2016 keine
Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung zu
verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „DOMUS AG“ geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum
31.12.2016 der VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“ wird
zur Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
VWG Wohnungsgesellschaft mbH „Vorharzer Heimstätte“,
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2016
festzustellen,
b) den Aufsichtsrat und den
Geschäftsführer Herrn Ralf Klar für das Geschäftsjahr 2016 zu
entlasten
und
c) dafür zu stimmen, dass der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 424.234,47 EUR auf neue
Rechnung
vorgetragen wird.
Ja Nein Enthaltungen
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