Die Stadt Aschersleben ist mit einem Stammkapitalanteil von 6% neben der Stadt Seeland Mitgesellschafterin der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH.

 

Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften obliegt den Gesellschaftern die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Geschäftsführung und die Entscheidung über die Verwendung des Ergebnisses. Weiterhin hat der Aufsichtsrat bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafter.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “Göken Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ Bremen, Zweigniederlassung Potsdam. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 15. September 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

In der Aufsichtsratssitzung am 23. November 2017 wurde der Jahresabschluss ausführlich beraten.

 

Allgemeine Informationen:

Aufgrund des tragischen Erdrutsches 2009 auf Nachterstedter Seite des Concordia Sees, sind der See und seine Uferbereiche nach wie vor weiträumig gesperrt. Damit ist nur eine sehr eingeschränkte touristische Nutzung möglich und sämtliche Freizeitaktivitäten und geplanten Investitionen liegen „auf Eis“.

 

Von den Gutachtern wurden am 9. Juli 2013 zwei Gutachten zu den Ursachen des Erdrutsches vorgestellt. Beide besagen, dass hoher Druck in Grundwasserschichten unterhalb des Kohleflözes Hauptauslöser des Unglücks war.

 

Am 23. Februar 2016 hat dann die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen zu dem Erdrutsch eingestellt. Der Verdacht einer fahrlässigen Tötung habe sich nicht erhärtet, weil es keine Anhaltspunkte für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Errichtung oder Pflege der abgerutschten Böschung gab.

 

Am 28. Juni 2016 kam es zu einem erneuten Zwischenfall. Das Erdreich geriet an einem noch nicht sanierten Teil der Böschung wieder in Bewegung. Zwei schwere Baugeräte rutschen ab, ein Arbeiter kann sich mit leichten Verletzungen retten. Nach wie vor ist auch die geplante zeitlich und räumlich eingeschränkte touristische Nutzung in Frage gestellt. Konkrete verlässliche Termine zur Öffnung des Sees gibt es aktuell nicht. Die Geschäftsführung der Gesellschaft geht von einer Teilöffnung des Sees am Nordufer im Mai 2019 aus.

 

Folgende Arbeiten und Projekte wurden durch die Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH im Jahr 2016 zur Verbesserung des touristischen Angebotes durchgeführt:

 

§  Betreibung des Fahrradrast- und Informationsstützpunktes (FRISP) als ServicesteIle am Europaradweg R1 mit personeller Betreuung,

§  Fahrradverleih über einen Kooperationspartner am FRISP,

§  Datenerfassung, Aufbereitung und Präsentation regionaler touristischer Attraktionen und Anbieter auf dem Infoterminal im FRISP,

§  Ausbesserungen an Spielgeräten auf dem Abenteuerspielplatz,

§  Durchführung von eigenen Veranstaltungen: Saisoneröffnung Abenteuerspielplatz, Seelandfest aber auch Durchführung von Veranstaltungen für Dritte,

§  Bewerbung der touristischen Region auf Veranstaltungen (z.B. Sachsen-Anhalt Tag)

 

Zum Geschäftsjahr 2016:

 

Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss von 3.414,92 EUR ab. (im Vorjahr Jahresüberschuss von 3.009,73 EUR). Die Bilanzsumme verminderte sich um ca. 29 Tsd. EUR und betrug zum 31.12.2016 ca. 1,57 Mio. EUR.

 

Das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich durch den Jahresüberschuss leicht auf 832 Tsd. EUR und ist mit 53,0 % (Anteil an der Bilanzsumme) als gut einzuschätzen.

 

Die Umsatzerlöse beliefen sich ähnlich wie im Vorjahr auf insgesamt 93,3 Tsd. EUR (Vorjahr 70 Tsd. EUR). Den höchsten Anteil am Gesamtumsatz erzielten wieder die Parkplatzgebühren für den Abenteuerspielplatz mit ca. 45,5 Tsd. EUR (im Vorjahr 33,2 Tsd. EUR).

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter betrugen im abgelaufenen Wirtschaftsjahr ca. 264,9 Tsd. EUR (im Vorjahr 260,7 Tsd. EUR). Davon hat die Stadt Aschersleben 2016 einen anteiligen Betrag von 14,9 Tsd. EUR geleistet (im Vorjahr ebenfalls 14,9 Tsd. EUR).

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft konnte keine Unrichtigkeiten oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften sowie keine Tatsachen feststellen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Die Wirtschaftsprüfer weisen jedoch im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass die Aufgabenerfüllung der Gesellschaft nur durch die Zuschüsse der Gesellschafter sichergestellt werden kann.

 

Letztlich sind aus dem Prüfbericht keine Gründe ersichtlich, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2016 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Seeland Gesellschaft für Tagebauentwicklung mbH

 

a)    den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen,

 

b)    den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer Herrn Sebastian Kruse für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten und

 

c)    dafür zu stimmen, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 3.414,92 EUR auf neue Rechnung vorgetragen wird.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Beschlussfassung – Beratung der Vorlage)