1. Die
Firma OPTI Dienstleistungs GmbH aus Magdeburg hat der Stadt Aschersleben am
27.11.2017 einen Betrag in Höhe von 4.500 Euro überwiesen. Mit dieser Spende
soll die Arbeit der Kreativwerkstatt im Bestehornpark unterstützt werden.
2. Die Firma Cirrus
II GmbH & Co. KG hat der Stadt Aschersleben am 26.10.2017 einen Betrag in
Höhe von 4.000 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll eine Verkehrseinrichtung
in Schackenthal errichtet werden.
3. Die
Betriebsgemeinschaft Schackenthal hat der Stadt Aschersleben am 22.11.2017
einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll eine
Verkehrseinrichtung in Schackenthal errichtet werden.
Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.
Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.
Beschlussvorschlag:
1. Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Firma OPTI
Dienstleistungs-GmbH in Höhe von 4.500 Euro zur Unterstützung der
Kreativwerkstatt.
2.
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Firma
Cirrus II GmbH & Co. KG in Höhe von 4.000
Euro zur Errichtung einer Verkehrseinrichtung in Schackenthal.
3.
Der
Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der
Betriebsgemeinschaft Schackenthal in Höhe von 4.000 Euro zur Errichtung einer
Verkehrseinrichtung in Schackenthal.
Ja Nein Enthaltungen
-
5 4