Beschluss: zurückgestellt

1. Die Firma OPTI Dienstleistungs GmbH aus Magdeburg hat der Stadt Aschersleben am 27.11.2017 einen Betrag in Höhe von 4.500 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll die Arbeit der Kreativwerkstatt im Bestehornpark unterstützt werden.

 

2. Die Firma Cirrus II GmbH & Co. KG hat der Stadt Aschersleben am 26.10.2017 einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll eine Verkehrseinrichtung in Schackenthal errichtet werden.

 

3. Die Betriebsgemeinschaft Schackenthal hat der Stadt Aschersleben am 22.11.2017 einen Betrag in Höhe von 4.000 Euro überwiesen. Mit dieser Spende soll eine Verkehrseinrichtung in Schackenthal errichtet werden.

 

Mit dem Inkrafttreten des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) zum 01.07.2014 regelt der Gesetzgeber das Einwerben und Annehmen von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Nach § 99(6) KVG LSA darf die Kommune zur Erfüllung einzelner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 4 KVG LSA beteiligen. Die Einwerbung und Entgegennahme obliegen ausschließlich dem Hauptverwaltungsbeamten. Über die Annahme und Vermittlung entscheidet die Vertretung.

 

Abweichend hierzu kann die Vertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bei geringfügigen Zuwendungen auf den Hauptverwaltungsbeamten oder einen beschließenden Ausschuss übertragen.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.8 der Hauptsatzung der Stadt Aschersleben entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt, deren Vermögenswert 10.000 Euro nicht übersteigt.

 

Die nach der Rechtsprechung zu § 331 StGB erforderliche Transparenz erfordert, dass über die Annahme der Zuwendung in öffentlicher Sitzung zu beraten ist. §52 Abs.2 KVG LSA ist nicht anwendbar. Die Nichtannahme hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und das Projekt (Angebot) mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden kann.


Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Firma OPTI Dienstleistungs-GmbH in Höhe von 4.500 Euro zur Unterstützung der Kreativwerkstatt.

 

2.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Firma

Cirrus II GmbH & Co. KG in Höhe von 4.000 Euro zur Errichtung einer Verkehrseinrichtung in Schackenthal.

 

3.    Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme der Spende der Betriebsgemeinschaft Schackenthal in Höhe von 4.000 Euro zur Errichtung einer Verkehrseinrichtung in Schackenthal.


Ja                        Nein                   Enthaltungen

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