Nach § 1 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG) hat jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten eine oder mehrere Schiedsstellen einzurichten und zu unterhalten.

 

Bisher war im SchStG geregelt, dass der Bezirk einer Schiedsstelle nicht mehr als 20.000 Einwohner umfassen soll. In der derzeit gültigen Fassung des SchStG vom 22.06.2001, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 05.02.2014 (GVBl. LSA S. 512) geändert wurde, wird nunmehr in § 1 Abs. 1 Satz 3 geregelt, dass der Bezirk einer Schiedsstelle in der Regel nicht mehr als 35.000 Einwohner umfassen soll.

 

Bei der Stadt Aschersleben sind bisher zwei Schiedsstellen eingerichtet. Die Schiedsstelle I ist für alle nördlich der Bahnlinie Halle-Halberstadt liegenden Straßenzüge der Stadt Aschersleben sowie für die Ortsteile Groß Schierstedt, Klein Schierstedt, Neu Königsaue, Schackenthal, Schackstedt, Wilsleben und Winningen zuständig. Die Schiedsstelle II ist für alle südlich der Bahnlinie Halle-Halberstadt liegenden Straßenzüge der Stadt Aschersleben sowie für die Ortsteile Drohndorf, Freckleben, Mehringen und Westdorf zuständig.

 

Diese zwei Schiedsstellen sollen ab der neuen Amtszeit der Schiedspersonen am 01.01.2018 zusammengeführt werden. Das Amtsgericht Aschersleben wurde über dieses Vorhaben der Stadt Aschersleben mit Schreiben vom 6.9.2017 unterrichtet.

 

Die formalen Voraussetzungen des SchStG für das Vorhalten nur noch einer Schiedsstelle werden erfüllt. Die Stadt Aschersleben hatte am 31.12.2016 insgesamt 27.790 Einwohner. Auch die Anzahl der durchzuführenden Schlichtungsverhandlungen lässt eine Zusammenlegung der Schiedsstellen zu. So wurden nach Information der Vorsitzenden der Schiedsstellen der Stadt Aschersleben, seit 2013 je Schiedsstelle im Jahr 4 bis 5 Anträge auf Durchführung einer Schlichtungsverhandlung gestellt. Daneben gab es im Rahmen der monatlichen Sprechzeiten noch weitere Anfragen, die jedoch in keine formale Schlichtungsverhandlung mündeten.

 

Wie bisher auch ist vorgesehen einmal im Monat eine feste Sprechzeit der Schiedsstelle der Stadt Aschersleben im Rathaus durchzuführen. Diese findet voraussichtlich am ersten Donnerstag im Monat statt.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die bisherigen Schiedsstellenbezirke I und II der Stadt Aschersleben werden mit Beginn der Amtszeit ab dem 01.01.2018 zu einer gemeinsamen Schiedsstelle der Stadt Aschersleben zusammengeführt.

 

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Abstimmung – Anhörung zur Vorlage)