Gem. § 15 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) sind die Ortswehrleiter und die stellvertretenden Ortswehrleiter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr durch die Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Wenn Gründe eintreten, die eine vorzeitige Beendigung der Funktion erfordern, muss eine Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis erfolgen.

 

Aufgrund der zum 01.10.2017 vollzogenen Verschmelzung der Ortsfeuerwehren von Groß und Klein Schierstedt zur Ortsfeuerwehr Schierstedt und der gleichzeitig erfolgten Beauftragung der neuen Ortswehrleitung, ist die Abberufung des Kameraden Daniel Jahn als bisheriger stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt vorzunehmen.

 

Die Amtszeit würde regulär noch bis zum 30.06.2019 fortbestehen und endet somit vorfristig.

 

Der Kreisbrandmeister wurde hierzu gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Abberufung des Kameraden Daniel Jahn aus fachlicher Sicht zugestimmt.

 

Somit kann die Abberufung des Kameraden Daniel Jahn in der Funktion als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt rückwirkend zum 30.09.2017 erfolgen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Daniel Jahn von der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Klein Schierstedt rückwirkend zum 30.09.2017.

 

 


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