Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Die Stadt Aschersleben ist gem. § 78 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft. Zur Erfüllung dieser hoheitlichen Pflichtaufgabe bedient sich die Stadt Aschersleben ihres Eigenbetriebes Abwasserentsorgung.

 

Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in der Stadt Aschersleben.

 

In Anwendung der kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01. 01. 2018 weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.

 

Die Erarbeitung der Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre 2018 – 2020 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung für die Vorjahre bis 2015.

 

Für die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).

 

Im Einzelnen wurden folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2018 – 2020) neu kalkuliert:

 

a)    Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben beträgt 9,22 €/m³ (bisher 8,59€/m³) nach dem Frischwassermaßstab,

b)    Gebühr für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen beträgt 15,35 €/m³ (bisher 14,35€/m³)nach dem Maßstab der entsorgten Menge Fäkalschlamms

 

Die Kalkulationsunterlagen wurden der Beschlussvorlage Nr. VI/0452/17 beigefügt. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung vor.

 

Darüber hinaus werden künftig Wassermesseinrichtungen (Wasseruhr bzw. Gartenwasserzähler) gebührenpflichtig durch den Eigenbetrieb abgenommen und verplombt. Für diese Abnahme wird dem Gebührenpflichtigen eine Gebühr in Höhe von 27,47 Euro berechnet. Sämtliche Aufwendungen für die Anschaffung, Ein- und Ausbau, Austausch, Unterhaltung und Eichung hat der Gebührenpflichtige zu tragen.

 

Ob sich eine Reduktion der persönlichen Schmutzwassergebühr mittels ergänzender Wasseruhren gegenüber den Mehraufwendungen für die Installation, Wartung und Verplombung der Wasseruhren rechnet, bleibt im Einzelfall vom Grundstückseigentümer selbst abzuwägen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale Abwasseranlage)