Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt:
den
Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19, bestehend aus dem Teil A
(Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden
Fassung.
Die
Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. 19 wird gebilligt.
Der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 ist gemäß § 3 Abs. (2)
Baugesetzbuch mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht
öffentlich auszulegen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2)
Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
Der
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen,
welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass
während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt
bleiben können.