Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt:

den Entwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19, bestehend aus dem Teil A (Planzeichnung) und Teil B (textliche Festsetzungen) in der vorliegenden Fassung.

Die Begründung mit Umweltbericht zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 wird gebilligt.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 19 ist gemäß § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer von mindestens 30 Tagen zu jedermanns Einsicht öffentlich auszulegen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. (2) Baugesetzbuch zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist darauf hinzuweisen, welche wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen bereits vorliegen, dass während der Auslegung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.