Die Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben vom 09.06.2004 wurde zuletzt mit der 6. Änderungssatzung vom 12.09.2012 geändert.

 

Am 20.04.2017 war unter anderem die Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Gegenstand einer Beratung, an der neben dem Stadtratsvorsitzenden, die Ausschuss- und Fraktionsvorsitzenden sowie der Oberbürgermeister teilgenommen haben.

 

Anlass für diese Beratung waren nicht zuletzt die Regelungen zum kommunalen Ehrenamt im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) sowie im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport vom 16.06.2014 (MBl. LSA 2014, S. 264ff.) – Aufwandsentschädigung für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene – und die von Stadtrat Herrn Dr. Planert beantragten Änderungen zu Betreuungs- und Fahrtkosten der aktuellen Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben.

 

Im Ergebnis der vorgenannten Beratung wird zu nachfolgenden Punkten eine Überarbeitung der Satzung vorgelegt, um das kommunale Ehrenamt weiter zu stärken:

 

1.         Die Aufzählung der Entschädigungen in § 1 der Satzung war anzupassen. Hier wurden als weitere Entschädigungen das Fraktionsgeld sowie das Betreuungsgeld aufgenommen. Das Fraktionsgeld war bereits in der Satzung enthalten, aber nicht ausdrücklich in § 1 aufgeführt, die Fahrt- und Reisekosten werden künftig unter dem Begriff Reisekostenvergütung geregelt und das Betreuungsgeld wird neu in die Entschädigungsatzung aufgenommen.

 

 

 

2.         Die Regelungen zum Fraktionsgeld in § 2 Abs. 5 der Entschädigungssatzung waren   den aktuellen Gegebenheiten und der zwischenzeitlich bei der Stadt Aschersleben zur Anwendung kommenden und gut funktionierenden Praxis anzupassen.

 

3.         Die Reisekostenvergütung wird in § 7 der Entschädigungssatzung nun ausführlich geregelt. Neu ist hier die Zahlung von Fahrtkosten. Insoweit ist vorgesehen, dass diese künftig für Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort und wieder zurück übernommen werden.

 

4.         Neu wurden in § 7 a der Entschädigungssatzung Regelungen zur Übernahme von Betreuungskosten aufgenommen.

 

Bei den Betreuungskosten werden neben betreuungsbedürftigen Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr auch pflegebedürftige Angehörige ab dem Pflegegrad 2 berücksichtigt. Weiter wird geregelt, dass Familienangehörige nicht als Betreuungspersonen in Betracht kommen. Die Höhe der Betreuungskosten wird für höchstens 10 Stunden im Monat auf bis zu 13,- Euro je Stunde festgelegt.

 

5.         Die Fälligkeit der Entschädigungszahlungen wird in § 8 der   Entschädigungssatzung angepasst. Die Aufwandsentschädigungen werden zusammen mit den Sitzungsgeldern aus buchungstechnischen Gründen im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt. Die weiteren Entschädigungen werden, unter Beachtung der Regelungen des o. g. Runderlasses des Ministerium des Innern, auf Antrag im auf die Entstehung des Anspruchs folgenden Monat und nicht mehr vierteljährlich erstattet.

 

6.         Neu in die Satzung werden in § 9 a der Entschädigungssatzung die Hinweise aus dem Runderlass des Ministerium den Innern zur steuerlichen Behandlung von Entschädigungen aufgenommen.

 

 

Die bisher in der Satzung festgelegten weiteren Entschädigungsbeträge und deren Höhe sind unverändert geblieben.

 

 

Um die Antragstellung zu erleichtern, sollen den Stadträten Vordrucke für die Beantragung  zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Die Entschädigungssatzung wurde bereits 6-mal geändert. Für nach dieser 7. Änderung der Satzung notwendig werdende Änderungen wird insgesamt eine Neufassung der Entschädigungssatzung für erforderlich gehalten.

 

 

Die Satzung zur 7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben ist als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dieser Beschlussvorlage ist weiter als Anlage 2 die aktuell gültige Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben in der Fassung der 6. Änderungssatzung beigefügt. Die Änderungen sind farbig dargestellt. Damit wird ein direkter Vergleich der vorgesehenen Änderungen ermöglicht.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur 7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben“.