Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: /, Enthaltungen: 2

Der § 25 des Bestattungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ermächtigt Gemeinden, die Nutzung ihrer Friedhöfe durch Satzungen zu regeln.

 

Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe, die die Stadt Aschersleben dem Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof übertragen hat. Dieser hat seine Tätigkeit mit Wirkung vom 01.01.1998 aufgenommen.

 

Im Rahmen seiner Betriebssatzung unterhält und gestaltet der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof die Friedhöfe. Damit wird neben der Erfüllung der Verwaltungsaufgaben auch dem sich verändernden Bestattungsverhalten der Gesellschaft Rechnung getragen.

 

Der große Bedarf der Bevölkerung nach individuellen und pflegefreien Grabanlagen hat dazu geführt, dass auf dem Friedhof Schmidtmannstraße regelmäßig neue Grabarten entstanden sind.

 

Neben dem Wunsch nach pflegefreien Gemeinschaftsanlagen, wirkt sich die Individualisierung der Gesellschaft auch auf die Gestaltung von Wahlgräbern aus. Hier ist wieder der Wille zu sehr persönlichen Grabmahlen erkennbar und es wird bundesweit eine Liberalisierung der Friedhofssatzungen vom Steinmetzhandwerk eingefordert.

 

Dieser Trend ist sehr erfreulich, denn er bedeutet die Chance auf mehr gestalterischen Reichtum auf unseren Friedhöfen. Das ist besonders bei den historischen Grabstellen ein sehr geschätztes und erhaltenswertes Kulturgut.

 

In der Neufassung der Satzung haben wir besonders den Bereich V „Grabmale und Grabausstattungen“ überarbeitet und an die heutigen gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst.

 

Um die Friedhofssatzung auch künftig gut lesbar zu halten, wurde keine Änderungssatzung sondern eine neue Friedhofssatzung erarbeitet.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Friedhofssatzung der Stadt Aschersleben.