Sitzung: 08.11.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0454/17
Der Eigenbetrieb hat im Rahmen der
Aufgabenerfüllung darauf hinzuwirken, dass die Abwasserbeitrags- und/oder
Gebührenkalkulation unverzüglich erstellt und - wenn nötig - fortgeschrieben
wird. Dieser Umstand war Anlass für die Neukalkulation der Abwassergebühren in
der Stadt Aschersleben.
In Anwendung der
kommunalabgabenrechtlichen Grundprinzipien und der zeitlichen Erfordernis wurde
die Gebührenkalkulation durch das Planungsbüro Allevo Kommunalberatung GmbH
erarbeitet, so dass die neu kalkulierten Gebühren vom Stadtrat der Stadt Aschersleben
im laufenden Jahr beschlossen werden können, mit dem Ziel, ab 01. 01. 2018
weiterhin Kosten deckende Abwassergebühren zu erheben.
Die Erarbeitung der
Gebührenkalkulation der dezentralen Abwasserentsorgung erfolgte für die Jahre
2018 – 2020 (Dreijahreszeitraum) mit Nachkalkulation der dezentralen
Abwasserentsorgung für die Vorjahre bis 2015.
Für die Ermittlung
der ansatzfähigen Kosten für die jeweiligen Kostenträger unterliegt der EBA als
öffentlich-rechtliches Abwasserentsorgungsunternehmen den Bestimmungen des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG LSA).
Im Einzelnen wurden
folgende Gebühren (durchschnittliche Gebühren für den Zeitraum 2018 – 2020) neu
kalkuliert:
a)
Gebühr
für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen Gruben beträgt 9,22 €/m³ (bisher
8,59€/m³) nach dem Frischwassermaßstab,
b)
Gebühr
für die Schlammentsorgung aus Kleinkläranlagen beträgt 15,35 €/m³ (bisher
14,35€/m³)nach dem Maßstab der entsorgten Menge Fäkalschlamms
Die Kalkulationsunterlagen wurden der Beschlussvorlage Nr. VI/0452/17
beigefügt. Die komplette Kalkulation liegt zur Einsichtnahme im Eigenbetrieb
Abwasserentsorgung vor.
Darüber
hinaus werden künftig Wassermesseinrichtungen (Wasseruhr bzw.
Gartenwasserzähler) gebührenpflichtig durch den Eigenbetrieb abgenommen und
verplombt. Für diese Abnahme wird dem Gebührenpflichtigen eine Gebühr in Höhe
von 27,47 Euro berechnet. Sämtliche Aufwendungen für die Anschaffung, Ein- und
Ausbau, Austausch, Unterhaltung und Eichung hat der Gebührenpflichtige zu
tragen.
Ob
sich eine Reduktion der persönlichen Schmutzwassergebühr mittels ergänzender
Wasseruhren gegenüber den Mehraufwendungen für die Installation, Wartung und
Verplombung der Wasseruhren rechnet, bleibt im Einzelfall vom Grundstückseigentümer
selbst abzuwägen.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur 2. Änderung der
Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von Gebühren für die
dezentrale Abwasserentsorgung (Gebührensatzung für die dezentrale
Abwasseranlage)
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – 1. Beratung)