Der Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG) verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.

 

Bestandteile des Wirtschaftsplanes sind

 

  • der Erfolgsplan
  • der Vermögensplan
  • der Stellenplan.

 

Die Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.

Zur Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Erfolgsplan 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.273.800 € zugestimmt.
  2. Dem Vermögensplan 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 243.800 € zugestimmt.
  3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2018 wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 


j


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(Keine Abstimmung – 1. Beratung )