Sitzung: 08.11.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0465/17
Der
Eigenbetrieb Bauwirtschaftshof der Stadt Aschersleben ist auf der Grundlage der
Betriebssatzung vom 10.07.2015 sowie des § 16 des Gesetzes über die Kommunalen
Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz – EigBG)
verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr einen Wirtschaftsplan zu erstellen.
Bestandteile
des Wirtschaftsplanes sind
- der
Erfolgsplan
- der
Vermögensplan
- der
Stellenplan.
Die
Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes obliegt dem Gemeinderat. Der
Wirtschaftsplan ist dem Haushaltsplan der Gemeinde beizufügen.
Zur
Erläuterung wurde den Einzelplänen ein Bericht hinzugefügt.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt:
- Dem
Erfolgsplan 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 3.273.800 €
zugestimmt.
- Dem
Vermögensplan 2018 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 243.800 €
zugestimmt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite für das
Wirtschaftsjahr 2018 wird auf 250.000 € festgesetzt.
j
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – 1. Beratung )