Sitzung: 08.11.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0446/17
Die
Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben vom 09.06.2004 wurde zuletzt mit
der 6. Änderungssatzung vom 12.09.2012 geändert.
Am
20.04.2017 war unter anderem die Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt
Aschersleben Gegenstand einer Beratung, an der neben dem Stadtratsvorsitzenden,
die Ausschuss- und Fraktionsvorsitzenden sowie der Oberbürgermeister
teilgenommen haben.
Anlass
für diese Beratung waren nicht zuletzt die Regelungen zum kommunalen Ehrenamt
im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17.06.2014
(GVBl. LSA S. 288) sowie im Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport
vom 16.06.2014 (MBl. LSA 2014, S. 264ff.) – Aufwandsentschädigung für in ein
Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene – und die von Stadtrat
Herrn Dr. Planert beantragten Änderungen zu Betreuungs- und Fahrtkosten der
aktuellen Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben.
Im
Ergebnis der vorgenannten Beratung wird zu nachfolgenden Punkten eine Überarbeitung der Satzung vorgelegt, um das
kommunale Ehrenamt weiter zu stärken:
1.
Die
Aufzählung der Entschädigungen in § 1 der Satzung war anzupassen. Hier
wurden als weitere Entschädigungen das Fraktionsgeld sowie das Betreuungsgeld
aufgenommen. Das Fraktionsgeld war bereits in der Satzung enthalten, aber nicht
ausdrücklich in § 1 aufgeführt, die Fahrt- und Reisekosten werden künftig unter
dem Begriff Reisekostenvergütung geregelt und das Betreuungsgeld wird neu in
die Entschädigungsatzung aufgenommen.
2.
Die
Regelungen zum Fraktionsgeld in § 2 Abs.
5 der Entschädigungssatzung waren
den aktuellen Gegebenheiten und der zwischenzeitlich bei der Stadt
Aschersleben zur Anwendung kommenden und gut funktionierenden Praxis
anzupassen.
3.
Die
Reisekostenvergütung wird in § 7 der Entschädigungssatzung nun
ausführlich geregelt. Neu ist hier die Zahlung von Fahrtkosten. Insoweit ist vorgesehen, dass diese künftig für
Fahrten von der Wohnung zum Sitzungsort und wieder zurück übernommen werden.
4.
Neu
wurden in § 7 a der
Entschädigungssatzung Regelungen zur Übernahme von Betreuungskosten aufgenommen.
Bei den
Betreuungskosten werden neben betreuungsbedürftigen Kindern bis zum vollendeten
12. Lebensjahr auch pflegebedürftige Angehörige ab dem Pflegegrad 2
berücksichtigt. Weiter wird geregelt, dass Familienangehörige nicht als
Betreuungspersonen in Betracht kommen. Die Höhe der Betreuungskosten wird für
höchstens 10 Stunden im Monat auf bis zu 13,- Euro je Stunde festgelegt.
5.
Die
Fälligkeit der
Entschädigungszahlungen wird in § 8
der Entschädigungssatzung
angepasst. Die Aufwandsentschädigungen werden zusammen mit den Sitzungsgeldern
aus buchungstechnischen Gründen im jeweiligen Folgemonat ausgezahlt. Die
weiteren Entschädigungen werden, unter Beachtung der Regelungen des o. g.
Runderlasses des Ministerium des Innern, auf Antrag im auf die Entstehung des
Anspruchs folgenden Monat und nicht mehr vierteljährlich erstattet.
6.
Neu
in die Satzung werden in § 9 a der
Entschädigungssatzung die Hinweise aus dem Runderlass des Ministerium den
Innern zur steuerlichen Behandlung von
Entschädigungen aufgenommen.
Die
bisher in der Satzung festgelegten
weiteren Entschädigungsbeträge und deren Höhe sind unverändert geblieben.
Um
die Antragstellung zu erleichtern, sollen den Stadträten Vordrucke für die Beantragung zur Verfügung gestellt werden.
Die
Entschädigungssatzung wurde bereits 6-mal geändert. Für nach dieser 7. Änderung
der Satzung notwendig werdende Änderungen wird insgesamt eine Neufassung der
Entschädigungssatzung für erforderlich gehalten.
Die
Satzung zur 7. Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben ist
als Anlage 1 der Beschlussvorlage
beigefügt.
Dieser
Beschlussvorlage ist weiter als Anlage 2
die aktuell gültige Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben in der Fassung
der 6. Änderungssatzung beigefügt. Die Änderungen sind farbig dargestellt.
Damit wird ein direkter Vergleich der vorgesehenen Änderungen ermöglicht.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur 7. Änderung der
Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben“.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – 1. Beratung)