Sitzung: 18.10.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0406/17
Nach den immer
wiederkehrenden Extremregenereignissen in den Gemarkungen der Ortslagen
Schackenthal und Klein Schierstedt zuletzt in der 36. Kalenderwoche 2011 kam es im südlichen Teil der Ortschaft
Schackenthal zu Überflutungen von Grundstücken und Straßen mit Schlamm von
oberhalb liegenden Ackerflächen. Die Schlamm- und Wassermassen fanden
überwiegenden, der natürlichen Vorflut folgend, Ihren Weg nach Klein
Schierstedt und verwüsteten dort ebenfalls private Grundstücke sowie auch die
öffentlichen Straßen.
Nach dem
Unwetter begann die Ursachenforschung durch die Stadt Aschersleben gemeinsam
mit den zuständigen Fachbehörden.
Im
Einzelnen waren daran beteiligt: Mitarbeiter des Ministeriums für
Landwirtschaft und Umwelt, Mitarbeiter des Landesamtes für Altlastfreistellung
(LAF), Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten
Mitte, Halberstadt (ALFF ), Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes (LVWA),
Mitarbeiter des Landkreises als Untere Behörde im Wasser- und Bodenrecht,
Mitarbeiter des Gewässerkundlichen Dienstes des Landes Sachsen-Anhalts und
Mitarbeiter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft.
Im Ergebnis
von Ortsbegehungen und deren Auswertungen kann nachfolgend festgestellt werden,
dass die Bewirtschaftung der Hangflächen guter landwirtschaftlicher Praxis
entspricht.
Es wird
eingeschätzt, dass darüber hinausgehende weiterführende hydrologische und
flurgestalterische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig sind.
Ein
Schwerpunkt bildet dabei die Neuordnung der Ableitung von Niederschlagswasser
in den Ortslagen Schackenthal und Klein Schierstedt.
Im Ergebnis
dieser Maßnahme soll zukünftig der Schlammabtrag aus der Feldflur in der OL
Schackenthal eingedämmt werden. Ausreichende Rückhaltesysteme sollen die
Niederschläge bei Unwettern auffangen und gedrosselt an die Vorfluter abgeben.
Grundlage
für die durchzuführenden Maßnahmen in einem geplanten Flurbereinigungsverfahren
nach § 86 FlurbG wird eine Voruntersuchung des ALFF sein. Diese setzt das
erforderliche Bearbeitungsgebiet fest, trifft Aussagen zu hydrologischen
Bedingungen und beschreibt notwendige Erosionsschutzmaßnahmen im
Untersuchungsraum.
Neben der
Umsetzung von Erosionsschutzmaßnahmen dient das Flurbereinigungsverfahren auch
der Unterstützung von Maßnahmen der Landesentwicklung, insbesondere Maßnahmen
der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Die Studie
der Stadt Aschersleben zur „Errichtung von Grabensystemen und
Regenrückhaltebecken zur Schlammrückhaltung“ vom 30.06.2015 bildet die
Grundlage für die Voruntersuchung.
Insgesamt
geht die Studie der Stadt Aschersleben allein von einem Investitionsaufwand von
ca. 1,5 Mio EUR aus.
Auftraggeber
der Voruntersuchung ist das ALFF. Die Kosten der Untersuchung trägt zu 100% das
Land Sachsen-Anhalt.
Der
Untersuchungszeitraum wird 2018/19 sein. Liegen die erforderlichen
Voraussetzungen vor, kann im Anschluss die Einleitung des
Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG durch das ALFF vorbereitet und
durchgeführt werden.
Maßnahmen
im Rahmen eines Verfahrens nach § 86 FlurbG sind entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der
EU-Förderperiode im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE) in Höhe
von 75% bezuschussbar. Nach jetzigem Erkenntnisstand beläuft sich der
Eigenanteil der Stadt Aschersleben auf ca. 600 TEUR. Die Bereitstellung der
Eigenanteile wird voraussichtlich in den Jahren 2022-2027 notwendig.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Aschersleben beschließt die Beteiligung der Stadt an dem Flurbereinigungsverfahren
des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte auf den
Gemarkungen der Ortschaften Schackenthal und Klein Schierstedt.
Die Stadt wird den dafür
erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 600 TEUR im städtischen Haushalt 2022-2027
bereitstellen.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine Abstimmung
– zur Information)