Das Zusammenleben in unserer Stadt und ihren elf
Ortschaften ist zu einem wesentlichen Teil durch das ehrenamtliche Engagement
von Männern und Frauen geprägt. Sie bestimmen nicht nur in den Räten, Vereinen
und Freiwilligen Feuerwehren die Entwicklungsrichtung unseres Gemeinwesens.
Auch in vielen anderen Bereichen sind sie ein
unverzichtbares unterstützendes Element zur Erfüllung freiwilliger kommunaler
Aufgaben. Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit beispielsweise
verfügt die Stadt Aschersleben schon seit langem nur noch in den drei
Jugendfreizeiteinrichtungen der Kernstadt (Wassertormühle, Walkmühlenweg und
Melle) über Fachpersonal. In den ländlichen Jugendclubs werden die Aufgaben
durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten für ALG II-Empfänger,
spezielle Maßnahmen für Langzeitarbeitslose oder Angehörige des
Bundesfreiwilligendienstes erfüllt, die zumeist nicht über die nötige fachliche
Qualifikation verfügen.
Hierbei kann zunehmend festgestellt werden, dass
es schwieriger wird, die frei werdenden Stellen neu zu besetzen. Ehemalige
Mitarbeiter(innen), mit denen positive Erfahrungen im Bereich der offenen
Kinder- und Jugendarbeit seitens des Stadtjugendpflegers gemacht wurden, sind
jedoch bereit, ehrenamtlich Jugendclubs in den Ortschaften zu betreuen. Um das
ehrenamtliche Engagement einzelner auf einen rechtlich einwandfreie Grundlage
zu stellen, ist der Erlass einer Satzung der Stadt Aschersleben über die Gewährung
von Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen im Rahmen der offenen
Kinder- und Jugendarbeit sowie im kulturellen und sozialen Bereich unerlässlich.
Gleiches trifft auch auf
das Engagement im kulturellen und sozialen Bereich zu, z. B. in den
Frauenkommunikationszentren, bei der Seniorenbetreuung oder der Heimatpflege.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat
Aschersleben beschließt die Satzung
der Stadt Aschersleben über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtlich
tätige Personen im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie im
kulturellen und sozialen Bereich.