Sitzung: 19.09.2017 Ausschuss für Ordnung, Recht und Kommunales
Vorlage: VI/0440/17
In der Stadt Aschersleben ist bereits seit dem Jahr 2001 die integrierte
Stadtentwicklungsplanung bewährte Praxis.
Mit dem Stadtentwicklungskonzept 2001 „Erhalt und Umbau: Eine Chance zur
Erhöhung der Lebensqualität in unserer Stadt“ wurden die Weichen vorrangig für
die Entwicklung des Wohnungsbaus in vier ausgewiesenen Baugebieten in der Kernstadt bis zum Jahr
2010 gestellt.
In der Fortschreibung als Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2008
(ISEK 2020) wurden die aktuelle Siedlungsentwicklung, das Profil der Stadt zur
Stärkung als wichtiger zentraler Ort im
ländlichen Raum, die Anpassung der ausgewiesenen Stadtumbaugebiete, die
Anpassung der städtischen Infrastruktur sowie Maßnahmen/Szenarien zur
Planungssicherheit für die Wohnungsbestandsentwicklung der Wohnungswirtschaft
im Planungsraum bis 2020 berücksichtigt.
Die Notwendigkeit der Evaluierung und Konzeptfortschreibung bis zum Jahr
2030 besteht in der Berücksichtigung der
Gesamtstadt – der Kernstadt und den 11 Ortsteilen sowie den damit verbundenen
aktuellen Herausforderungen der demografischen und strukturellen Entwicklung,
dem Erhalt der Funktionsfähigkeit des Mittelzentrums sowie die Sicherung der
Daseinsvorsorge für den ländlichen Raum. Die 11 Ortsteile der Stadt werden im
Rahmen der Evaluierung und Fortschreibung und vor Beschlussfassung des ISEK am
Verfahren beteiligt.
Das mit der Bürgerbeteiligung erarbeitete, ressortübergreifende und vom
Stadtrat zu beschließende ISEK soll für die Stadt ein praktikables
Planungsinstrument bis 2030 sein.
Das ISEK ist neben dieser Funktion gemäß Verwaltungsvereinbarung
Städtebauförderung zwingende Voraussetzung für die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen und muss deshalb den
Anforderungen von Bund und Land entsprechen, um die Zuwendungsvoraussetzungen
zu erfüllen.
Die Städte wurden mit Schreiben des Ministeriums für Landesentwicklung
und Verkehr (MLV) vom 20.10.2016 über die Städtebauförderungsrichtlinien
informiert. Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, kann die Stadt
keine Förderung aus den Städtebauförderungsprogrammen beantragen.
Ebenso ist das ISEK (Ortsteilebene) die Fördergrundlage für die
Dorferneuerung, für die sich das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und
Energie des Landes Sachsen-Anhalt verantwortlich zeichnet.
Die Fortschreibung und Erweiterung der gemeindlichen integrierten
Entwicklungsstrategie wird sich konzentrieren auf
-
die Analyse und Auswertung der für die Stadt
Aschersleben relevanten Grundlagen und Entwicklungen - gesamtstädtisch und
bezogen auf die Stadtumbaugebiete sowie Ortsteile,
-
die Bestandsaufnahmen in den neu zu integrierenden
Konzeptteilen (Ortsteilebene),
-
die Stärken-Schwächen-Analyse Gesamtstadt,
-
die räumliche innergemeindliche Schwerpunktsetzung durch
Definition und Zuordnung von Ortsteilprofilen (Entwicklungsziele auf
Ortsteilebene),
-
die Herausarbeitung von Entwicklungszielen und
prioritärer Handlungsfelder,
-
Leitprojekte und Initialmaßnahmen einschließlich
Finanzierung,
-
die Umsetzungsstruktur und zukünftige
Konzeptevaluierung.
Geplant sind zurzeit 5 Leistungsphasen
1. Vorbereitungsphase
2. Grundlagen-
und Analysenphase (Grobkonzept)
3. Abstimmungsphase/Präzisierung
4. Konzeptprofilierung
5. Konzeptabschluss -
Diskussion, Präsentation, Dokumentation, Stadtratsbeschluss
Die Planungsleistung nach dem Entwurf zum Ablauf (Anlage) ist
auszuschreiben. Für die Erarbeitung werden Fördermittel aus dem Programm
„Stadtumbau – Aufwertung für das Programmjahr 2018“ beantragt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung
zur Evaluierung und Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts
2020 (ISEK) der Stadt Aschersleben -
ISEK 2030.