Zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sowie § 1a BauGB ist festzustellen:

 

Mit Schreiben vom 19.05.2017 und 06.06.2017 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

 

Das Ergebnis ist in der Abwägungsdokumentation zusammengefasst und im Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 zu berücksichtigen. Der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht muss nicht erneut ausgelegt werden. Die Anregungen und Hinweise wurden redaktionell eingearbeitet (Stand August 2017).

Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Sondergebiet Tierhaltung L 65/ Am Kohlenweg“ im OT Schackenthal/Stadt Aschersleben gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

 

2.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.     Die abgewogenen Anregungen sind den Verfahrensunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 mit einer Stellungnahme beizufügen.