Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Der „Eigenbetrieb „Abwasserentsorgung der Stadt Aschersleben - EBA“ wurde am 1. Januar 2002 auf Grundlage des Eigenbetriebsgesetzes LSA gegründet. Aufgrund des Kommunalverfassungsgesetzes  LSA sowie anderer gesetzlicher Vorschriften (Eigenbetriebsgesetz, Betriebssatzung) entscheidet der Stadtrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Entlastung der Betriebsleitung und über die Verwendung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 von Dipl.-Kfm. Georg-Rainer Rätze, Magdeburg. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Deshalb konnte am 30. Juni 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Zum Geschäftsjahr 2016:

 

Die realistische und bedarfsgerechte Planung der Kläranlage und anderer Abwasseranlagen hat zu vergleichbar niedrigen Gebührensätzen für die Abwasserentsorgung geführt, die für 2016 bei einer Abwassergebühr von 2,90 EUR pro m³ und einer Niederschlagswassergebühr von 2,32 EUR je volle 5m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche lagen. Damit liegen die Abwassergebühren unter denen vieler Abwasserzweckverbände im Umland.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt für das Jahr 2016 mit einem positiven Jahresergebnis in Höhe von 530,4 Tsd. EUR (Vorjahr 425,1 Tsd. EUR) ab. Wesentliche Ursachen für die positive Veränderung gegenüber dem Vorjahr sind zum einen die Auflösung der Rückstellung für die Abwasserabgabe aber auch der geringere Personalaufwand und das verbesserte Zinsergebnis aufgrund gesunkener Darlehenszinsen.

 

Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um ca. 53 Tsd. EUR auf 4,22 Mio. EUR gesteigert werden.

 

Die Betriebsaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht, um ca. 54 Tsd. EUR (1,6 %) erhöht. Die Abschreibungen blieben mit ca. 1,33 Mio. EUR nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr. (Vj. 1,3 Mio. EUR)

 

Die Bilanzsumme verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 518 Tsd. EUR (1,1 %) und beträgt nunmehr 44,6 Mio. EUR.

 

Zu den im Jahr 2016 fertig gestellten Baumaßnahmen, gehörten die Kanalsanierung des Mischwasserkanals sowie der Neubau des Regenwasserkanals in den Straßen „Über dem Wasser“ und „Kiethof“ , die Erneuerung des Schmutzwasserkanals „Vor dem Johannistor“ der Kanalbau im Ortsteil Schackenthal, konkret die Verlegung eines Regenwasserkanals in der Straße "Lindenallee" und der Kanalbau im Ortsteil Mehringen (Schmutzwasserkanal „Papiermühle“).

 

In der Ausführung befanden sich 2016 die Verlegung des Schmutz- und Regenwasserkanals im Bereich „Über den Brücken“.   

 

Alle Baumaßnahmen wurden planmäßig ausgeschrieben und öffentlich vergeben.

 

Der Gesamtumfang der Investitionen betrug im Geschäftsjahr 2016 ca. 1,07 Mio. EUR (im Vorjahr 465 Tsd. EUR).

 

Das Eigenkapital hat sich auf ca. 13,13 Mio. EUR erhöht (um ca. 514 Tsd. EUR gegenüber dem Vorjahr) und beträgt nunmehr 29,4 % (Vj. 28,0 %) der Bilanzsumme. Die Höhe wird als angemessen bewertet.

 

Vom Jahresergebnis 2016 ist vorgesehen, wie bereits in den vergangenen Jahren auch, einen Betrag in Höhe von 61.239,36 EUR planmäßig als Eigenkapitalverzinsung an die Stadt Aschersleben abzuführen und den per 31.12.2016 verbleibenden Betrag in Höhe von 469.150,75 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Vom Wirtschaftsprüfer wird eingeschätzt, dass der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

 

Aus dem Prüfbericht sind keine Gründe ersichtlich der Betriebsleitung die Entlastung zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz sowie der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes ergaben keine Beanstandungen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 wird festgestellt.
  2. Das Jahresergebnis in Höhe von 530.390,11 EUR wird mit einem Betrag von 61.239,36 EUR an die Stadt Aschersleben abgeführt und mit 469.150,75 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Betriebsleitung wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

 


6 Ja                     / Nein                 / Enthaltungen