Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf der Jahreshauptversammlung am 17.03.2017 erfolgte die Wahl der Kameraden Renè Knoblauch zum Ortswehrleiter und Andreas Heinze zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben. Zu diesem Zeitpunkt verfügten beide Kameraden noch nicht über den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ als Voraussetzung zur Wahrnehmung dieses Ehrenamtes.

 

Folglich wurden beide Funktionen durch die bisherigen Amtsinhaber Christoph Voigt und Hartmut Beck zusätzlich zu ihrer Funktion als Stadtwehrleiter und stellvertretender Stadtwehrleiter weiter ausgeübt.

 

Zwischenzeitlich haben die Kameraden R. Knoblauch und A. Heinze den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ erfolgreich abgeschlossen und damit die Befähigung zur Ausübung dieser Funktionen erlangt.

 

Daraufhin wurde der Kreisbrandmeister gem. § 15 Abs. 3 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (BrschG LSA) angehört. Seitens des Kreisbrandmeisters wurde der Abberufung der Kameraden Ch. Voigt und H. Beck aus fachlicher Sicht zugestimmt.

 

Somit kann die Abberufung des Kameraden Ch. Voigt als Ortswehrleiter und des Kameraden H. Beck als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben zum 30.09.2017 erfolgen.

 

Zum 01.10.2017 werden die Kameraden Renè Knoblauch als Ortswehrleiter und Andreas Heinze als stellvertretender Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Aschersleben berufen. Dies erfolgt im Rahmen eines separaten Beschlusses.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Christoph Voigt von der Funktion des Ortswehrleiters und des Kameraden Hartmut Beck von der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters zum 30.09.2017.

 

 


Abstimmung:       8 Ja                 0 Nein   0 Enthaltungen