Sitzung: 30.08.2017 Ortschaftsrat Schackenthal
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: VI/0442/17
Zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
sowie § 1a BauGB ist festzustellen:
Mit Schreiben vom 19.05.2017 und 06.06.2017 wurden die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am
Verfahren beteiligt.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 vom 12.06.2017 bis einschließlich
14.07.2017 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der
betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu prüft der Stadtrat die
abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der
Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das Ergebnis ist in der Abwägungsdokumentation zusammengefasst und im
Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 zu berücksichtigen. Der
Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht muss nicht erneut ausgelegt
werden. Die Anregungen und Hinweise wurden redaktionell eingearbeitet (Stand
August 2017).
Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw.
Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat
Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 25.10.2017 über die Abwägung zu
den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger
öffentlicher Belange über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.
18 mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen „Sondergebiet Tierhaltung L 65/ Am
Kohlenweg“ im OT Schackenthal/Stadt Aschersleben gemäß Abwägungsdokumentation
in der Anlage.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben,
das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3. Die
abgewogenen Anregungen sind den Verfahrensunterlagen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 18 mit einer Stellungnahme beizufügen.