Sitzung: 30.08.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0432/17
Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den
Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen
Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH
als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat
betrieben. Es wird sichergestellt, dass der eigene Vertrieb der Stadtwerke
Aschersleben GmbH nicht besser gestellt wird, als der anderer Energiehändler.
Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65% Hauptgesellschafterin
der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der
Gesellschaft.
Gemäß § 46 GmbH Gesetz i.V.m. § 7
Abs. 2 b des GV der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die
Feststellung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der
Geschäftsleitung sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf,
Zweigniederlassung Leipzig.
Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG
beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß,
d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt
worden sind.
Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend
für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ
GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, weil die
kaufmännisch handelnden Personen und die organisatorischen Strukturen bei den Unternehmen
weitgehend identisch sind.
Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und deshalb
konnte am 17. Mai 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.
Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) sind die geänderten Vorschriften zwingend ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde um die Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlageverrnögen" und "Empfangene Ertragszuschüsse" ergänzt. Mit der Gliederungserweiterung wurde eine der tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage entsprechende Darstellung getroffen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Infolge des BilRUG wurde die Gliederung der GuV
angepasst. Die Position .Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" ist
entfallen. Nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurde das
"Ergebnis nach Steuern" erstmalig aufgenommen. Aufgrund der
Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG (§ 277 Abs. 1 HGB n. F.)
ergeben sich inhaltliche Veränderungen bei den Positionen Umsatzerlöse, sonstige
betriebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen.
Somit ist die direkte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht gegeben.
Zum Geschäftsjahr 2016:
Im Geschäftsjahr hat sich die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut als
zuverlässiger Energieversorger für Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser im
Wettbewerbsmarkt präsentiert und die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden
der Stadt Aschersleben, aber auch wichtige Industriekunden mit Strom und Erdgas
beliefert.
Ein wesentlicher Investitionsschwerpunkt stellte im vergangenen
Geschäftsjahr die Remotorisierung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) in der
Güstener Straße dar. Durch die Modernisierung des BHWK-Moduls einschließlich
der Peripherie hat die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut Anspruch auf den KWK
Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2012. Damit wurde eine
wichtige ökologische als auch ökonomische Investition für die Wärmesparte des
Unternehmens erfolgreich umgesetzt. Des Weiteren wurde in die
Ortsnetzerweiterung sowie Ortsnetzverdichtung der Fernwärmesparte investiert.
Der zweite Investitionsschwerpunkt lag 2016 in der Stromsparte. Hier
wurde in die Netzerweiterung sowie Netzverstärkung der Mittel- und
Niederspannungsebene investiert.
Die Stadtwerke Aschersleben GmbH hatte seit 2005 eine Erdgastankstelle
betrieben. Aufgrund der negativen Absatzentwicklung in den vergangenen Jahren
und der daraus resultierenden dauerhaften Wertminderung hat sich das
Unternehmen entschieden, den auslaufenden Tankstellenvertrag mit ARAL zum 31.
Dezember 2016 nicht zu verlängern und die Erdgastankstelle stillzulegen.
Im Zuge der sich verändernden Rahmenbedingungen und Kundenerwartungen hat
die Stadtwerke Aschersleben GmbH die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
mit einer Marktforschungsstudie beauftragt. Die Ergebnisse dieser Analyse
wurden als Basis für die Überarbeitung der zukünftigen Marken- und
Strategieentwicklung genutzt.
Erwähnenswert für das Geschäftsjahres 2016 war die strategische sowie
ökonomische Bewertung des Erwerbs einer leistungsstarken Windkraftanlage durch
die Stadtwerke Aschersleben GmbH. Infolge der nicht erteilten Genehmigung nach
dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) im Jahr 2016 distanzierte sich die
Stadtwerke Aschersleben GmbH jedoch wieder von diesem Projekt.
Die SWA schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem positiven
Jahresergebnis von 2,97 Mio. EUR ab, welches um ca. 75 Tsd. EUR minimal niedriger als das
Vorjahresergebnis von 3,04 Mio. EUR liegt. Insgesamt liegt der Jahresüberschuss
jedoch um 261 Tsd. EUR über dem im Wirtschaftsplan 2016 prognostizierten
Ergebnis. Die wesentlichen Gründe für die Ergebnissteigerung gegenüber dem Plan
2016 sind die höhere Gewinnabführung der ASCANETZ GmbH, niedrigere Energiebezugskosten
und höhere aktivierte Eigenleistungen.
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 2016
insgesamt 33.443 TEUR (Plan: 35.401 TEUR). Die Abweichung vom Plan in Höhe von
1.958 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Absatzrückgang im Bereich der
Sondervertragskunden. Der Betrag der „Aktivierten Eigenleistungen“ lag
aufgrund der erbrachten Eigenleistungen bei der Ersatzinvestition eines
bestehenden BHKW-Moduls sowie für die Remotorisierung eines weiteren
BHKW-Moduls um 213 TEUR über dem Planansatz. Die Ist-Abweichung von 910 TEUR
bei den anderen betrieblichen Erträgen ist eine Folge der Umsetzung des BiIRUG,
hier wurden wesentliche Positionen den Umsatzerlösen zugeordnet.
Die Umsatzerlöse im Segment der Stromtarifkunden sind mengenbedingt
gestiegen. Dagegen ist
die Umsatzentwicklung im Bereich der Stromsondervertragskunden im
Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall
von Sondervertragskunden in fremden Netzgebieten. Ein weiterer Grund für die rückläufige
Umsatzentwicklung der Stromsondervertragskunden sind die gesunkenen
Verkaufspreise.
In der Gassparte haben sich die Umsatzerlöse bei den Tarifkunden trotz
einer deutlichen Absatzsteigerung nur leicht erhöht. Dies liegt im Wesentlichen
an der vorgenommenen Gaspreissenkung zum 1. Juni 2016. Der Absatzanstieg der
Tarifkunden ergibt sich aus der geringeren Durchschnittstemperatur im vierten
Quartal des Geschäftsjahres 2016 verglichen mit dem Geschäftsjahr 2015 und aus
der Neuakquise von Tarifkunden in fremden Netzgebieten.
Der Umsatz der Gassondervertragskunden fällt trotz steigender
Absatzmengen, als Folge der weiteren Neugestaltung der Energielieferverträge
und dem gesunkenen Verkaufspreis für dieses Kundensegment, geringer als im
Vorjahr aus.
Die Umsatzerlöse der Fernwärmesparte sind absatzbedingt gestiegen.
Der Trinkwasserabsatz im Bereich der Tarifkunden ist gestiegen, es wurden
23.281 m³ mehr als im Vorjahr geliefert. Diese positive Entwicklung ist
hauptsächlich den deutlich höheren Durchschnittstemperaturen der Monate Mai,
Juni und September, verglichen mit dem Vorjahr, zuzuordnen. Im Bereich der
Großabnehmer ist die Verkaufsmenge um 1.646 m³ gestiegen.
Zur Preisentwicklung des Geschäftsjahres 2016 ist zu erwähnen, dass die
Verkaufspreise der Strom und Trinkwassersparte im Vergleich zum Vorjahr stabil
geblieben sind. Die Gaspreise der Tarifkunden wurden mit Wirkung zum 1. Juni
2016 gesenkt. Der Lieferpreis für Fernwärme entwickelte sich in Anwendung der
mit den Endkunden vereinbarten Preisgleitklauseln.
Letztlich konnten alle Sparten mit einem positiven Jahresergebnis
abschließen und somit zum Jahresergebnis von insgesamt 2,97 Mio. EUR beitragen.
Die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme lieferten insgesamt mit einem Anteil von
ca. 83 % den größten Anteil am Jahresüberschuss. Dabei ist jedoch in der
Stromsparte ein Rückgang des Jahresergebnisses um 782 Tsd. EUR (um 65 %) zu
verzeichnen.
Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen
Verpflichtungen des Jahres 2016 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel
betrugen zum Bilanzstichtag 2,85 Mio. EUR.
Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 33,7 % Eigenkapital
und 66,3 % Fremdkapital zusammen.
Für die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin bedeutet die vorgeschlagene
Gewinnausschüttung eine kassenwirksame Einnahme von ca. 1, 367 Mio. EUR. Damit
wird der Planansatz von 1, 35 Mio. EUR im HH-Plan 2017 (BuSt. 1.1.1.22.4651000
/ Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen)
erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur
Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Aschersleben GmbH
a)
den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen,
b)
den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das
Geschäftsjahr 2016 zu entlasten,
c)
dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 2.500.000 EUR an die Gesellschafter entsprechend
der Geschäftsanteile ausgeschüttet und 468.598,92 EUR den Gewinnrücklagen
zugeführt werden und
d)
dem Geschäftsführer der
Stadtwerke Aschersleben GmbH die Befugnis zur Ausübung des Stimmrechts in der
Gesellschafterversammlung der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft
Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke
Aschersleben GmbH zu erteilen.
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Ja Nein Enthaltungen
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