Sitzung: 30.08.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0429/17
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sowie § 1a BauGB sind die in den Stellungnahmen
zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des OT Schackenthal, Stadt
Aschersleben, geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und
untereinander gerecht abzuwägen.
Mit Schreiben vom 06.04.2017 und 12.04.2017 wurden die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am
Verfahren beteiligt.
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, vom 02.05.2017 bis
einschließlich 09.06.2017 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie
der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden
geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis ist
im Abwägungsprotokoll zusammengefasst.
Das Prüfergebnis ist im Verfahren zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes des OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, zu
berücksichtigen.
Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw.
Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat beschließt in
seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus
der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des
Ortsteiles Schackenthal, Stadt Aschersleben, gemäß Abwägungsdokumentation
in der Anlage.
- Das Abwägungsergebnis ist den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen des
Verfahrens Anregungen geäußert haben, mitzuteilen.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Abstimmung – Informationsvorlage)