Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: /, Enthaltungen: /

 

Nach den immer wiederkehrenden Extremregenereignissen in den Gemarkungen der Ortslagen Schackenthal und Klein Schierstedt zuletzt in der 36. Kalenderwoche 2011 kam es im südlichen Teil der Ortschaft Schackenthal zu Überflutungen von Grundstücken und Straßen mit Schlamm von oberhalb liegenden Ackerflächen. Die Schlamm- und Wassermassen fanden überwiegenden, der natürlichen Vorflut folgend, Ihren Weg nach Klein Schierstedt und verwüsteten dort ebenfalls private Grundstücke sowie auch die öffentlichen Straßen.

 

Nach dem Unwetter begann die Ursachenforschung durch die Stadt Aschersleben gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden.

Im Einzelnen waren daran beteiligt: Mitarbeiter des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Mitarbeiter des Landesamtes für Altlastfreistellung (LAF), Mitarbeiter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Halberstadt (ALFF ), Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes (LVWA), Mitarbeiter des Landkreises als Untere Behörde im Wasser- und Bodenrecht, Mitarbeiter des Gewässerkundlichen Dienstes des Landes Sachsen-Anhalts und Mitarbeiter des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft.

 

Im Ergebnis von Ortsbegehungen und deren Auswertungen kann nachfolgend festgestellt werden, dass die Bewirtschaftung der Hangflächen guter landwirtschaftlicher Praxis entspricht.

Es wird eingeschätzt, dass darüber hinausgehende weiterführende hydrologische und flurgestalterische Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nötig sind.

Ein Schwerpunkt bildet dabei die Neuordnung der Ableitung von Niederschlagswasser in den Ortslagen Schackenthal und Klein Schierstedt.

Im Ergebnis dieser Maßnahme soll zukünftig der Schlammabtrag aus der Feldflur in der OL Schackenthal eingedämmt werden. Ausreichende Rückhaltesysteme sollen die Niederschläge bei Unwettern auffangen und gedrosselt an die Vorfluter abgeben.

Grundlage für die durchzuführenden Maßnahmen in einem geplanten Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG wird eine Voruntersuchung des ALFF sein. Diese setzt das erforderliche Bearbeitungsgebiet fest, trifft Aussagen zu hydrologischen Bedingungen und beschreibt notwendige Erosionsschutzmaßnahmen im Untersuchungsraum.

Neben der Umsetzung von Erosionsschutzmaßnahmen dient das Flurbereinigungsverfahren auch der Unterstützung von Maßnahmen der Landesentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

Die Studie der Stadt Aschersleben zur „Errichtung von Grabensystemen und Regenrückhaltebecken zur Schlammrückhaltung“ vom 30.06.2015 bildet die Grundlage für die Voruntersuchung.

Insgesamt geht die Studie der Stadt Aschersleben allein von einem Investitionsaufwand von ca. 1,5 Mio EUR aus.

 

Auftraggeber der Voruntersuchung ist das ALFF. Die Kosten der Untersuchung trägt zu 100% das Land Sachsen-Anhalt.

Der Untersuchungszeitraum wird 2018/19 sein. Liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, kann im Anschluss die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 FlurbG durch das ALFF vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Maßnahmen im Rahmen eines Verfahrens nach § 86 FlurbG sind entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung in der EU-Förderperiode im Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinien RELE) in Höhe von 75% bezuschussbar. Nach jetzigem Erkenntnisstand beläuft sich der Eigenanteil der Stadt Aschersleben auf ca. 600 TEUR. Die Bereitstellung der Eigenanteile wird voraussichtlich in den Jahren 2022-2027 notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die Beteiligung der Stadt an dem Flurbereinigungsverfahren des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte auf den Gemarkungen der Ortschaften Schackenthal und Klein Schierstedt.

Die Stadt wird den dafür erforderlichen Eigenanteil in Höhe von 600 TEUR im städtischen Haushalt 2022-2027 bereitstellen.