Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat Aschersleben hat in seiner Sitzung am 26. Oktober 2016 beschlossen, für das Gebiet der Gemarkung Schackenthal nördlich der L 65 an der Gemarkungsgrenze Schackenthal/Plötzkau für die Ausweisung eines Sondergebietes „Tierhaltung“ ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan durchzuführen. Das Planziel der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes besteht in der Darstellung einer Sonderbaufläche Tierhaltung.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Februar 2017) hat der Stadtrat entsprechend Abwägungsprotokoll geprüft und am 06.09.2017 einen Abwägungsbeschluss gefasst. Die Planänderung mit Begründung muss nicht erneut ausgelegt werden, die Anregungen und Hinweise wurden redaktionell eingearbeitet (Stand Juli 2017).

 

Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes kann im Anschluss beschlossen werden. Auf der vorbereitenden Bauleitplanebene der Flächennutzungsplanung wird kein Satzungsbeschluss, sondern ein Feststellungsbeschluss gefasst.

 

Das Baugesetzbuch enthält im Ersten Teil des Ersten Kapitels keine ausdrückliche Vorschrift darüber, in welcher Form der Flächennutzungsplan endgültig festgestellt wird. Aus § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 ergibt sich jedoch, dass hierfür ein Beschluss der Gemeinde erforderlich ist. Fehlt dieser, so liegt ein Verfahrensfehler vor.

 

Mit Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 „Sondergebiet Tierhaltung L65/Am Kohlenweg“ OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, verpflichtete sich die Betriebsgemeinschaft Schackenthal KG als Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen, innerhalb einer bestimmten Frist, sowie zur vollständigen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten.

 

Entsprechend des Planungsstandes der vorbereitenden Bauleitplanung und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist nach §12 Abs. 1 Baugesetzbuch mit der Stadt Aschersleben ein entsprechender Durchführungsvertrag zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Übertragung der Planungs- und Erschließungskosten auf den Vorhabenträger abzuschließen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschersleben beschließt die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, in der Fassung vom Juli 2017.

 

  1. Die Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom Juli 2017, wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, die Genehmigung zu beantragen.

 

  1. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 6 Abs. 5 BauGB). Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung einschließlich Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung von jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit Fortführung des Bauleitplanverfahrens für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan Nr. 18, mit bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, „Sondergebiet Tierhaltung L65/Am Kohlenweg“, Ortsteil Schackenthal der Stadt Aschersleben, wird die Stadt Aschersleben ermächtigt vor Beschlussfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einen Durchführungs- und Erschließungsvertrag abzuschließen.

6 - Ja                  0 - Nein             2 - Enthaltungen