Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Gemeinderat der Gemeinde Drohndorf hat am 09.06.1999 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, sowie die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, beschlossen.

Die Einreichung der Planunterlagen zur Genehmigung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, beim Regierungspräsidium Magdeburg erfolgte mit Schreiben vom 26.04.2000 über die Verwaltungsgemeinschaft Wippertal.

Mit Schreiben vom 20.07.2000 erfolgte auf Grund der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, die Rücknahme des Antrages.

Im Planverfahren erfolgte kein Nachweis über die Verfügbarkeit der Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen. (Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer)

Seitens des Regierungspräsidiums Magdeburg erfolgte mit Schreiben vom 25.07.2000 die Einstellungsverfügung zum Genehmigungsverfahren.

Das Planverfahren wurde seitens der Gemeinde Drohndorf nicht fortgeführt.

Planungsunterlagen zu beiden Änderungsverfahren sind nicht vorhanden.

Mit Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, sowie der Änderung des Baugesetzbuches 2004 und aufgrund des Betriebsalters der Bestandsanlagen ist eine Fortführung des Planverfahrens nicht mehr gegeben.

Für das Bebauungsplangebiet Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, besteht mit Einstellung des Planverfahrens die Zulässigkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen nach dem REP Harz, Windeignungsgebiet EG 5.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017:

 

  1. Das Bauleitverfahren der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, wird eingestellt.

 

  1. Der Beschluss über die Aufstellung der 1. und 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, vom 09.06.1999 und 19.07.1999 wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss über die Einstellung der Planverfahren zur 1. Und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben ist ortsüblich bekannt zu machen.

8 - Ja                  0 - Nein             0 - Enthaltungen