Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 2

Die Vergabe von Preisen der Stadt Aschersleben wird seit dem Jahr 2010 durch Satzung geregelt. Nach den mit der Satzung in den letzten Jahren gemachten positiven Erfahrungen, ist dennoch in einigen Punkten eine Anpassung der Satzung erforderlich

 

Um die Preisvergabesatzung in Bezug auf den Wirtschaftspreis auch für Einzelhändler und Gewerbetreibende zu öffnen, wird in § 2 Abs. 1 der Satzung der Buchstabe f ersatzlos gestrichen. Die weiteren Kriterien a. – e in § 2 Abs. 1 der Satzung sind auch für Einzelhändler und Gewerbetreibende von Bedeutung und hindern diese nicht an einer möglichen Bewerbung für den Wirtschaftspreis. Diese Änderung unterstützt auch die Arbeit des Citymanagers in Aschersleben und folgt einem Antrag der Fraktion SPD/Grüne, die Satzung in diesem Punkt anzupassen.

 

Die Erfahrung mit dem Umgang der Satzung hat gezeigt, dass die Sperrklausel in § 2 Abs. 5 von 3 auf 2 Jahre reduziert werden soll.

 

Damit die Sitzungen des Preisgerichts noch besser vorbereitet werden können, sind die Termine in § 3 der Satzung anzupassen. Die öffentliche Auslobung der Preise erfolgt künftig bis zum 15. September (Abs. 1) und die Einreichungsfrist endet künftig am 15. Oktober (Abs. 4).

 

Zwischenzeitlich hat sich der Stadtrat der Stadt Aschersleben eine neue Hauptsatzung gegeben. In dieser wurden neue Ausschüsse gebildet. Dies ist bei der Preisvergabesatzung entsprechend zu berücksichtigen. § 4 Abs. 1 der Satzung wird deshalb neu gefasst.

 

Um die Beschlussfähigkeit des Preisgerichtes sicherzustellen, können auch die Vertreter der jeweiligen Ausschussmitglieder an den Sitzungen teilnehmen (§ 4 Abs. 4 der Satzung).

 

Die Änderungen sollen bereits für die Preisvergabe 2018 Anwendung finden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur 1. Änderung der Preisvergabesatzung der Stadt Aschersleben“.

 

 


6 - Ja                  0 - Nein             2 - Enthaltungen