Sitzung: 16.08.2017 Ortschaftsrat Drohndorf
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0421/17
Der Entwurf
zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“
im OT Drohndorf, Aschersleben, hat vom 20. März 2017 bis einschließlich 21.
April 2017 öffentlich ausgelegen.
Gemäß § 1 Abs.
7 BauGB sind die in den Stellungnahmen, zur Aufhebung des funktionslosen
Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“, geäußerten öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu prüft der
Stadtrat der Stadt Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet
einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein
bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das
Prüfergebnis ist im Verfahren zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans
Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ zu berücksichtigen.
Die Mitteilung
des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in
seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufhebungsverfahren des
funktionslosen Bebauungsplanes Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf,
Aschersleben, gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.
Das Prüfergebnis zu den
abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.