Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Entwurf zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, hat vom 20. März 2017 bis einschließlich 21. April 2017 öffentlich ausgelegen.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen, zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“, geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat der Stadt Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zur Aufhebung des funktionslosen Bebauungsplans Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ zu berücksichtigen.

Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufhebungsverfahren des funktionslosen Bebauungsplanes Nr. 1/97 „Windpark Drohndorf“ im OT Drohndorf, Aschersleben, gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.