Die Unternehmensstruktur der Stadtwerke Aschersleben GmbH entspricht den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und den in der Folge erlassenen Verordnungen für Strom und Gas. Der Netzbetrieb wird durch die ASCANETZ GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Aschersleben GmbH separat betrieben. Es wird sichergestellt, dass der eigene Vertrieb der Stadtwerke Aschersleben GmbH nicht besser gestellt wird, als der anderer Energiehändler.

 

Die Stadt Aschersleben ist mit einem Anteil von 65% Hauptgesellschafterin der Stadtwerke Aschersleben GmbH, die enviaM hält 35 % der Anteile an der Gesellschaft.

 

Gemäß § 46 GmbH Gesetz  i.V.m. § 7 Abs. 2 b des GV der SWA entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresergebnisses, die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsleitung sowie über die Verwendung bzw. Verteilung des Ergebnisses.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ Düsseldorf, Zweigniederlassung Leipzig.

 

Auftragsgemäß wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend wurde auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

 

Die Berichterstattung nach § 53 HGrG wurde von der WIBERA zusammenfassend für die geprüften Gesellschaften Stadtwerke Aschersleben GmbH, die ASCANETZ GmbH und die Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH vorgenommen, weil die kaufmännisch handelnden Personen und die organisatorischen Strukturen bei den Unternehmen weitgehend identisch sind.

 

Die Prüfung hat insgesamt keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben und deshalb konnte am 17. Mai 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden.

 

Mit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BiIRUG) sind die geänderten Vorschriften zwingend ab dem 1. Januar 2016 anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde um die Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlageverrnögen" und "Empfangene Ertragszuschüsse" ergänzt. Mit der Gliederungserweiterung wurde eine der tatsächlichen Vermögens- und Finanzlage entsprechende Darstellung getroffen.

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Infolge des BilRUG wurde die Gliederung der GuV angepasst. Die Position .Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit" ist entfallen. Nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag wurde das "Ergebnis nach Steuern" erstmalig aufgenommen. Aufgrund der Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG (§ 277 Abs. 1 HGB n. F.) ergeben sich inhaltliche Veränderungen bei den Positionen Umsatzerlöse, sonstige betriebliche Erträge, Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen. Somit ist die direkte Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht gegeben.

 

Zum Geschäftsjahr 2016:

Im Geschäftsjahr hat sich die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut als zuverlässiger Energieversorger für Strom, Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser im Wettbewerbsmarkt präsentiert und die Mehrzahl der Haushalts- und Gewerbekunden der Stadt Aschersleben, aber auch wichtige Industriekunden mit Strom und Erdgas beliefert.

 

Ein wesentlicher Investitionsschwerpunkt stellte im vergangenen Geschäftsjahr die Remotorisierung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) in der Güstener Straße dar. Durch die Modernisierung des BHWK-Moduls einschließlich der Peripherie hat die Stadtwerke Aschersleben GmbH erneut Anspruch auf den KWK Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 2012. Damit wurde eine wichtige ökologische als auch ökonomische Investition für die Wärmesparte des Unternehmens erfolgreich umgesetzt. Des Weiteren wurde in die Ortsnetzerweiterung sowie Ortsnetzverdichtung der Fernwärmesparte investiert.

Der zweite Investitionsschwerpunkt lag 2016 in der Stromsparte. Hier wurde in die Netzerweiterung sowie Netzverstärkung der Mittel- und Niederspannungsebene investiert.

Die Stadtwerke Aschersleben GmbH hatte seit 2005 eine Erdgastankstelle betrieben. Aufgrund der negativen Absatzentwicklung in den vergangenen Jahren und der daraus resultierenden dauerhaften Wertminderung hat sich das Unternehmen entschieden, den auslaufenden Tankstellenvertrag mit ARAL zum 31. Dezember 2016 nicht zu verlängern und die Erdgastankstelle stillzulegen.

 

Im Zuge der sich verändernden Rahmenbedingungen und Kundenerwartungen hat die Stadtwerke Aschersleben GmbH die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg mit einer Marktforschungsstudie beauftragt. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden als Basis für die Überarbeitung der zukünftigen Marken- und Strategieentwicklung genutzt.

 

Erwähnenswert für das Geschäftsjahres 2016 war die strategische sowie ökonomische Bewertung des Erwerbs einer leistungsstarken Windkraftanlage durch die Stadtwerke Aschersleben GmbH. Infolge der nicht erteilten Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) im Jahr 2016 distanzierte sich die Stadtwerke Aschersleben GmbH jedoch wieder von diesem Projekt. 

 

Die SWA schließt das Geschäftsjahr 2016 mit einem positiven Jahresergebnis von 2,97 Mio. EUR ab, welches um ca. 75 Tsd. EUR minimal niedriger als das Vorjahresergebnis von 3,04 Mio. EUR liegt. Insgesamt liegt der Jahresüberschuss jedoch um 261 Tsd. EUR über dem im Wirtschaftsplan 2016 prognostizierten Ergebnis. Die wesentlichen Gründe für die Ergebnissteigerung gegenüber dem Plan 2016 sind die höhere Gewinnabführung der ASCANETZ GmbH, niedrigere Energiebezugskosten und höhere aktivierte Eigenleistungen.

 

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft betrugen im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 33.443 TEUR (Plan: 35.401 TEUR). Die Abweichung vom Plan in Höhe von 1.958 TEUR resultiert im Wesentlichen aus dem Absatzrückgang im Bereich der Sondervertragskunden. Der Betrag der „Aktivierten Eigenleistungen“ lag aufgrund der erbrachten Eigenleistungen bei der Ersatzinvestition eines bestehenden BHKW-Moduls sowie für die Remotorisierung eines weiteren BHKW-Moduls um 213 TEUR über dem Planansatz. Die Ist-Abweichung von 910 TEUR bei den anderen betrieblichen Erträgen ist eine Folge der Umsetzung des BiIRUG, hier wurden wesentliche Positionen den Umsatzerlösen zugeordnet.

 

Die Umsatzerlöse im Segment der Stromtarifkunden sind mengenbedingt gestiegen. Dagegen ist

die Umsatzentwicklung im Bereich der Stromsondervertragskunden im Vergleich zum Vorjahr rückläufig. Dies resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von Sondervertragskunden in fremden Netzgebieten. Ein weiterer Grund für die rückläufige Umsatzentwicklung der Stromsondervertragskunden sind die gesunkenen Verkaufspreise.

 

In der Gassparte haben sich die Umsatzerlöse bei den Tarifkunden trotz einer deutlichen Absatzsteigerung nur leicht erhöht. Dies liegt im Wesentlichen an der vorgenommenen Gaspreissenkung zum 1. Juni 2016. Der Absatzanstieg der Tarifkunden ergibt sich aus der geringeren Durchschnittstemperatur im vierten Quartal des Geschäftsjahres 2016 verglichen mit dem Geschäftsjahr 2015 und aus der Neuakquise von Tarifkunden in fremden Netzgebieten.

 

Der Umsatz der Gassondervertragskunden fällt trotz steigender Absatzmengen, als Folge der weiteren Neugestaltung der Energielieferverträge und dem gesunkenen Verkaufspreis für dieses Kundensegment, geringer als im Vorjahr aus.

 

Die Umsatzerlöse der Fernwärmesparte sind absatzbedingt gestiegen.

 

Der Trinkwasserabsatz im Bereich der Tarifkunden ist gestiegen, es wurden 23.281 m³ mehr als im Vorjahr geliefert. Diese positive Entwicklung ist hauptsächlich den deutlich höheren Durchschnittstemperaturen der Monate Mai, Juni und September, verglichen mit dem Vorjahr, zuzuordnen. Im Bereich der Großabnehmer ist die Verkaufsmenge um 1.646 m³ gestiegen.

 

Zur Preisentwicklung des Geschäftsjahres 2016 ist zu erwähnen, dass die Verkaufspreise der Strom und Trinkwassersparte im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben sind. Die Gaspreise der Tarifkunden wurden mit Wirkung zum 1. Juni 2016 gesenkt. Der Lieferpreis für Fernwärme entwickelte sich in Anwendung der mit den Endkunden vereinbarten Preisgleitklauseln.

 

Letztlich konnten alle Sparten mit einem positiven Jahresergebnis abschließen und somit zum Jahresergebnis von insgesamt 2,97 Mio. EUR beitragen. Die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme lieferten insgesamt mit einem Anteil von ca. 83 % den größten Anteil am Jahresüberschuss. Dabei ist jedoch in der Stromsparte ein Rückgang des Jahresergebnisses um 782 Tsd. EUR (um 65 %) zu verzeichnen.

 

Die Liquidität der SWA war ganzjährig gegeben, allen finanziellen Verpflichtungen des Jahres 2016 wurde nachgekommen. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 2,85 Mio. EUR.

 

Die Kapitalstruktur ist geordnet und setzt sich aus 33,7 % Eigenkapital und 66,3 % Fremdkapital zusammen.

 

Für die Stadt Aschersleben als Gesellschafterin bedeutet die vorgeschlagene Gewinnausschüttung eine kassenwirksame Einnahme von ca. 1, 367 Mio. EUR. Damit wird der Planansatz von 1, 35 Mio. EUR im HH-Plan 2017 (BuSt. 1.1.1.22.4651000 / Erträge von Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen) erfüllt.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „WIBERA Wirtschaftsberatung AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadtwerke Aschersleben GmbH wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschersleben GmbH

 

a)        den Jahresabschluss zum 31.12.2016 festzustellen,

 

b)        den Aufsichtsrat und den Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten,

 

c)         dafür zu stimmen, dass vom Jahresüberschuss 2.500.000 EUR an die Gesellschafter entsprechend der Geschäftsanteile ausgeschüttet und 468.598,92 EUR den Gewinnrücklagen zugeführt werden und

 

d)        dem Geschäftsführer der Stadtwerke Aschersleben GmbH die Befugnis zur Ausübung des Stimmrechts in der Gesellschafterversammlung der ASCANETZ GmbH und der Photovoltaikgesellschaft Aschersleben mbH gemäß § 7 Abs. 2g des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschersleben GmbH zu erteilen.

 

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

(1.Beratung – keine Beschlussfassung)