Sitzung: 16.08.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0418/17
Die
Vergabe von Preisen der Stadt Aschersleben wird seit dem Jahr 2010 durch
Satzung geregelt. Nach den mit der Satzung in den letzten Jahren gemachten
positiven Erfahrungen, ist dennoch in einigen Punkten eine Anpassung der
Satzung erforderlich
Um
die Preisvergabesatzung in Bezug auf den Wirtschaftspreis auch für
Einzelhändler und Gewerbetreibende zu öffnen, wird in § 2 Abs. 1 der Satzung
der Buchstabe f ersatzlos gestrichen. Die weiteren Kriterien a. – e in § 2 Abs.
1 der Satzung sind auch für Einzelhändler und Gewerbetreibende von Bedeutung
und hindern diese nicht an einer möglichen Bewerbung für den Wirtschaftspreis.
Diese Änderung unterstützt auch die Arbeit des Citymanagers in Aschersleben und
folgt einem Antrag der Fraktion SPD/Grüne, die Satzung in diesem Punkt
anzupassen.
Die
Erfahrung mit dem Umgang der Satzung hat gezeigt, dass die Sperrklausel in § 2
Abs. 5 von 3 auf 2 Jahre reduziert werden soll.
Damit
die Sitzungen des Preisgerichts noch besser vorbereitet werden können, sind die
Termine in § 3 der Satzung anzupassen. Die öffentliche Auslobung der Preise
erfolgt künftig bis zum 15. September (Abs. 1) und die Einreichungsfrist endet
künftig am 15. Oktober (Abs. 4).
Zwischenzeitlich
hat sich der Stadtrat der Stadt Aschersleben eine neue Hauptsatzung gegeben. In
dieser wurden neue Ausschüsse gebildet. Dies ist bei der Preisvergabesatzung
entsprechend zu berücksichtigen. § 4 Abs. 1 der Satzung wird deshalb neu
gefasst.
Um
die Beschlussfähigkeit des Preisgerichtes sicherzustellen, können auch die
Vertreter der jeweiligen Ausschussmitglieder an den Sitzungen teilnehmen (§ 4
Abs. 4 der Satzung).
Die
Änderungen sollen bereits für die Preisvergabe 2018 Anwendung finden.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte „Satzung zur 1. Änderung der
Preisvergabesatzung der Stadt Aschersleben“.
Ja Nein Enthaltungen
(1.Beratung –
keine Beschlussfassung)