Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sowie § 1a BauGB sind die in den Stellungnahmen zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Mit Schreiben vom 06.04.2017 und 12.04.2017 wurden die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, vom 02.05.2017 bis einschließlich 09.06.2017 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Ergebnis ist im Abwägungsprotokoll zusammengefasst.

 

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des OT Schackenthal, Stadt Aschersleben, zu berücksichtigen.

Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgesehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes des Ortsteiles Schackenthal, Stadt Aschersleben, gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

 

  1. Das Abwägungsergebnis ist den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, mitzuteilen.