Sitzung: 09.08.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0420/17
Die Stadt Aschersleben beschließt
den Bebauungsplan in der Fassung nach erfolgter Abwägung als Satzung, das heißt
als Ortsgesetz.
Für die Rechtskraft des
Bebauungsplanes Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ ist die ortsübliche
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses notwendig.
Beschlussvorschlag:
- In
seiner Sitzung am 06.09.2017 den Bebauungsplan Nr. 12, bestehend aus dem
Teil A (Planzeichnung) und dem Teil B (textliche Festsetzungen) in der
vorliegenden Fassung gemäß Anlage nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 8,38 ha (83.793 m²). - Die
Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 12 wird gebilligt.
- Der
Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 12 ist ortsüblich bekannt zu machen.