Sitzung: 09.08.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Vorlage: VI/0419/17
Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 hat vom
20.03.2017 - 21.04.2017 öffentlich
ausgelegen. Wesentlicher Inhalt des 4. Entwurfes war der Verbleib der
Abwasserkanäle auf dem Flurstück 168 der Flur 93 und deren Sicherung mittels
Leitungsrecht.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den
Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue“ geäußerten öffentlichen und privaten Belange
gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die
abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der
Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das
Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 zu berücksichtigen. Die
Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017 über die
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß
Abwägungsdokumentation in der Anlage.
Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.