Der 4. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 hat vom 20.03.2017 - 21.04.2017 öffentlich ausgelegen. Wesentlicher Inhalt des 4. Entwurfes war der Verbleib der Abwasserkanäle auf dem Flurstück 168 der Flur 93 und deren Sicherung mittels Leitungsrecht.

Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor der Aue  geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die abgegebenen Stellungnahmen und bewertet die geäußerten Hinweise. In der Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.

Das Prüfergebnis ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 zu berücksichtigen. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB vorgegeben.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 06.09.2017 über die Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß Abwägungsdokumentation in der Anlage.

Das Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.