Sitzung: 07.06.2017 Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0401/17
Der Stadt Aschersleben wurden auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie
über die Gewährung
von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen
Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien) gemäß Abschnitt D
Nr. 8 in den Programmjahren 2015/16 der Städtebauförderung Stadtumbau – Ost zur
Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren vom Landesverwaltungsamt, Referat
Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung für die
Sicherung des
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Hopfenmarktes 20, Großer Halken 5 528.000 €
für das Haushaltsjahr 2017 bewilligt.
Für das Programmjahr 2017 wurden die drei Sicherungsmaßnahmen
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Kleiner Halken 4 |
-- Ascherslebener Gebäude- und 149.800 €
Wohnungsgesellschaft |
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Hohe Straße 6 |
-- Ascherslebener Gebäude- und 93.800 € Wohnungsgesellschaft |
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St. Stephanikirche Kirchendach 1. BA |
-- Evangelisches
Kirchenspiel 500.000 € Aschersleben
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743.600 €
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beantragt.
Die Sicherungen erfolgen ohne städtischen Eigenanteil mit einer 100%
Förderung von Bund und Land.
Eine Zuwendungsvoraussetzung für den Empfänger Stadt Aschersleben laut o.
g. Richtlinien ist die Darstellung der Finanzierung im doppischen Produktplan
2017 in der Produktgruppe
5.1.1. – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Aus diesem Grund werden zum Nachweis folgende Buchungsstellen neu
angelegt und den Anforderungen der Richtlinien entsprechend, durch den
Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung die haushaltsrechtliche
Ermächtigung geschaffen.
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5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005 – Zuweisung für laufende Zwecke vom
Land |
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5.1.1.20.5315005/5.1.1.20.7315005 – Zuschüsse an verbundene Unternehmen |
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5.1.1.20.5318005/5.1.1.20.7318005 – Zuschüsse an übrige Bereiche |
Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das geplante Ergebnis des
Finanzplanes 2017.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.271.600 €
für Sicherungsmaßnahmen.
Die Deckung erfolgt aus der Einnahme auf der
Buchungsstelle: 5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005
– Zuweisung für laufende Zwecke vom Land.
- einstimmig bestätigt -