Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Der Stadt Aschersleben wurden auf der Grundlage der aktuellen Richtlinie über die Gewährung

von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt (Städtebauförderungsrichtlinien) gemäß Abschnitt D Nr. 8 in den Programmjahren 2015/16 der Städtebauförderung Stadtumbau – Ost zur Aufwertung von Stadtteilen/Stadtquartieren vom Landesverwaltungsamt, Referat Städte- und Wohnungsbauförderung, Wohnungswesen, Schulbauförderung für die Sicherung des

 

·        Hopfenmarktes 20, Großer Halken 5                                                               528.000 €           

für das Haushaltsjahr 2017 bewilligt.

 

Für das Programmjahr 2017 wurden die drei Sicherungsmaßnahmen

 

·         

Kleiner Halken 4

-- Ascherslebener Gebäude- und                    149.800 €

   Wohnungsgesellschaft

 

·         

Hohe Straße 6

-- Ascherslebener Gebäude- und                     93.800 

   Wohnungsgesellschaft

 

 

·         

St. Stephanikirche

Kirchendach 1. BA

-- Evangelisches Kirchenspiel                          500.000 €

   Aschersleben                                            ----------------------------

                                                                      743.600 € 

 

  

 

 

 

beantragt.

 

Die Sicherungen erfolgen ohne städtischen Eigenanteil mit einer 100% Förderung von Bund und Land.

Eine Zuwendungsvoraussetzung für den Empfänger Stadt Aschersleben laut o. g. Richtlinien ist die Darstellung der Finanzierung im doppischen Produktplan 2017 in der Produktgruppe

5.1.1. – Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen.

Aus diesem Grund werden zum Nachweis folgende Buchungsstellen neu angelegt und den Anforderungen der Richtlinien entsprechend, durch den Beschluss einer außerplanmäßigen Auszahlung die haushaltsrechtliche Ermächtigung geschaffen.

 

·          

5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005 – Zuweisung für laufende Zwecke vom Land

·          

5.1.1.20.5315005/5.1.1.20.7315005 – Zuschüsse an verbundene Unternehmen

·          

5.1.1.20.5318005/5.1.1.20.7318005 – Zuschüsse an übrige Bereiche

 

Der Beschluss hat keine Auswirkungen auf das geplante Ergebnis des Finanzplanes 2017.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.271.600 € für Sicherungsmaßnahmen.

Die Deckung erfolgt aus der Einnahme auf der Buchungsstelle: 5.1.1.20.4141005/5.1.1.20.6141005 – Zuweisung für laufende Zwecke vom Land.


Abstimmung zur Vorlage:                    - einstimmig bestätigt (9 Ja) -