Sitzung: 14.06.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0414/17
Der Stadtrat der Stadt Aschersleben hat in seiner Sitzung am 07.05.2008
das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Aschersleben bis zum
Jahr 2020 (ISEK 2020) beschlossen. Im ISEK 2020 wurde das Stadtumbaugebiet
gemäß §171b BauGB, das aus vier Teilbaugebieten besteht, ausgewiesen. Eines
dieser vier Gebiete ist das Baugebiet „Sanierungsgebiet – Innenstadtring“.
Um den aktuellen Herausforderungen zu genügen und eine zeitgemäße und
zukunftsfähige Stadtentwicklung am Bildungsstandort Aschersleben
sicherzustellen, ist das bisherige Stadtumbaugebiet um das Gymnasium Stephaneum
Haus II zu ergänzen.
Das Gymnasium Stephaneum in Aschersleben ist auf mehrere Häuser im Stadtgebiet
verteilt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zum ISEK 2020 durch den Stadtrat
der Stadt Aschersleben im Jahr 2008 war die weitere Entwicklung des Gymnasiums
als Schulcampus am Promenadenring in der Innenstadt nicht abzusehen.
Das Gymnasium Haus I und die Turnhalle befinden sich am Promenadenring am
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz. Dieser Teil des Gymnasiums befindet sich im Baugebiet „Sanierungsgebiet
– Innenstadtring“. In der Verlängerung des Dr.-Wilhelm-Külz-Platzes in Richtung
Westen und noch immer am Promenadenring, befindet sich das teilsanierte Haus II
nebst Turnhalle. Dieser Teil des Gymnasiums Stephaneum liegt derzeit nicht in
diesem Baugebiet.
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung insbesondere auch was die
Schulinfrastruktur in der Stadt Aschersleben und hier besonders des Schulcampus
Gymnasium Stephaneum anbelangt, ist es erforderlich, diese Grundstücke in das Baugebiet
„Sanierungsgebiet – Innenstadtring“ mit aufzunehmen.
Es handelt sich dabei um nachfolgende Grundstücke, um die das Baugebiet „Sanierungsgebiet
– Innenstadtring“ ergänzt werden soll und sich im Eigentum der Stadt
Aschersleben befinden:
Flur 59 Flur
61
Flurstück 160/141 Flurstück
233
Fläche 1.468 m² Fläche
6.653 m²
Die Einzelheiten sind den in der Anlage beigefügten Plänen zu entnehmen,
die auch die räumliche Zusammengehörigkeit dieser Häuser des Gymnasiums
Stephaneum Haus I und Haus II verdeutlichen. Das Ergänzungsgebiet ist
schraffiert dargestellt.
Mit dieser Ergänzung des Baugebietes „Stadtsanierung – Innenstadtring“ um
das Gymnasium Stephaneum Haus II wird eine gleichmäßige Berücksichtigung des
gesamten Schulcampus bei der Ausreichung von Fördermitteln ermöglicht.
Der Ausbau des Standortes, die Sicherung und Sanierung der kulturell
bedeutenden unter Denkmalschutz stehenden Bausubstanz entspricht den Zielen der
Stadtentwicklung und wird auch bei Fortschreibung des ISEK 2018 berücksichtigt.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
Das Baugebiet „Sanierungsgebiet – Innenstadtring“ mit
vorrangigem Handlungsbedarf des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für die
Stadt Aschersleben 2020 wird entsprechend dem beiliegenden Plan um die
Grundstücke
Flur 59 Flur
61
Flurstück 160/141 Flurstück
233
Fläche 1.468 m² Fläche
6.653 m²
(Gymnasium Stephaneum Haus II mit Turnhalle) mit einer
Gesamtfläche von 8121 m² ergänzt.
(keine
Abstimmung)