Der Stadt Aschersleben obliegen
auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (Brandschutzgesetz - BrSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190),
zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.
288, 341) die Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung im Rahmen des
eigenen Wirkungskreises.
Zur Sicherstellung dieser Aufgaben hat die Stadt Aschersleben als Träger
der Freiwilligen Feuerwehr u. a. die erforderlichen baulichen Anlagen und
Einrichtungen vorzuhalten (§2 Abs. 2 Nr. 1 BrSchG).
Das jetzige Feuerwehrgerätehaus der Ortschaft Drohndorf musste im August
2014 aufgrund erheblicher Baumängel und damit verbundener Einsturzgefahr aus
Sicherheitsgründen geräumt werden. Seither ist dieses Gebäude gesperrt und für
die Freiwillige Feuerwehr Drohndorf nicht mehr nutzbar. Um die Aufgaben des
Brandschutzes und der Hilfeleistung überhaupt noch weiterhin vor Ort leisten zu
können, wurden die Fahrzeuge, Gerätschaften und sonstigen Materialien auf
andere städtische Objekte im Ort verteilt, so dass der Betrieb der
Ortsfeuerwehr Drohndorf somit zunächst aufrecht erhalten werden konnte.
Dennoch handelt es sich hier lediglich um eine Übergangslösung und die
Stadt als Träger der Freiwilligen Feuerwehr war somit angehalten, Lösungen zu
erarbeiten, die einen ordnungsgemäßen Betrieb der Freiwilligen Feuerwehr
gewährleisten.
In Abwägung mehrerer von der Stadt vorgeschlagenen Varianten hat sich
der Stadtrat in seiner Sitzung am 28.10.2015 für die Sanierung des bestehenden
Feuerwehrgerätehauses am Standort Wasserteich 52 entschieden und die Verwaltung
mit der Umsetzung dieser Maßnahme beauftragt.
Im Rahmen der dann durch das Bauamt vorgenommenen weiteren Planungen
stellte sich jedoch heraus, dass eine Sanierung dieses Objektes trotz
vorgesehener Aufstockung des Gebäudes technisch nicht umsetzbar ist. Diese
Erkenntnis resultiert aus einer Stellungnahme der Feuerwehr-Unfallkasse vom 11.04.2016,
wonach anhand der zur Prüfung eingereichten Planungsunterlagen zur Sanierung
der alten Gebäudestruktur kein den sicherheitstechnischen Mindestanforderungen
entsprechender Zustand des Feuerwehrgerätehauses erreicht werden kann.
Damit ist die Umsetzung des o. g. Stadtratsbeschlusses faktisch nicht
mehr möglich und die Verwaltung ist somit erneut angehalten, eine Lösung für
die Ortsfeuerwehr Drohndorf herbeizuführen.
Grundsätzlich hat sich die Stadt bei derartig umfangreichen Vorhaben an
den Empfehlungen der Risikoanalyse und des Brandschutzbedarfsplans zu
orientieren. Folglich muss die Stadt eine Lösung avisieren, die zukunftsfähig
und damit auch förderfähig ist.
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt bereits am 11.05.2016 zu einer
Informationsveranstaltung ins Rathaus geladen, um den Ortschaften Drohndorf und
Freckleben, vertreten durch die Ortsbürgermeister und die Wehrleitungen, sowie
den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates, die Situation zu erläutern.
Zu diesem Zeitpunkt lag der Stadt ein mündliches Angebot über ein
Grundstück vor, auf dem sich momentan noch Gebäude einer ehemaligen
Schweinemastanlage befinden, deren Betrieb im Jahr 2015 eingestellt wurde.
Dieses Grundstück ist verkehrstechnisch sehr gut erschlossen und könnte
aufgrund seiner zentralen Lage genau zwischen beiden Ortsteilen zur Errichtung
eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses und damit zur Unterbringung beider
Ortsfeuerwehren dienen. Zwischenzeitlich liegen für diesen Standort eine
positive Bauvoranfrage, ein Baugrundgutachten und ein Lärmschutzgutachten vor.
Demnach wäre die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort
zulässig.
Darüber hinaus hatten die Vertreter der Ortschaft Drohndorf bis zum
Oktober 2016 noch drei weitere Grundstücke innerhalb der Ortschaft Drohndorf
vorgeschlagen, auf denen die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses durch die
Verwaltung zu prüfen war. Von diesen drei Grundstücken scheiden zwei
Grundstücke aufgrund der unklaren Eigentumsverhältnisse aus.
Das zuletzt vorgeschlagene Grundstück an der Drohndorfer Landstraße wäre
zwar aufgrund seiner Lage und Größe grundsätzlich mit einem Feuerwehrgerätehaus
bebaubar, jedoch könnte hier nur ein Gebäude mit zwei Einstellplätzen errichtet
werden. Faktisch ist die Stadt Aschersleben momentan auch noch kein Eigentümer
dieses Grundstückes. Lediglich das mündliche Angebot einer ortsansässigen
Privatperson liegt vor, wonach diese das bebaute Grundstück vom jetzigen
Eigentümer erwerben und die Gebäude abreißen will, um es dann der Stadt im
Tausch gegen ein städtisches Grundstück im Ortsteil Drohndorf zu übertragen.
Dennoch wäre eine Förderung dieser Maßnahme aus den aktuellen
Fördermittelprogrammen nicht möglich, da hierzu die zielführenden Empfehlungen
aus der Risikoanalyse für die Sicherstellung des Brandschutzes nicht umgesetzt
werden könnten.
Gleiches würde dann auch auf den vorzunehmenden Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Freckleben zutreffen.
Im Ergebnis aller bisherigen Erkenntnisse führt die Abwägung zur
Herbeiführung einer Lösung dieser Problematik zu dem Schluss, dem Stadtrat die
Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für beide Ortsfeuerwehren am
Standort An der Alten Siedlung zwischen den Ortslagen Drohndorf und Freckleben
zu empfehlen.
Nach den bisher geltenden Förderrichtlinien wäre demnach auch eine
Förderung möglich, wenn die Feuerwehren beider Ortschaften weiterhin
organisatorisch eigenständig blieben und lediglich in einem Gebäude
untergebracht wären. Damit sollte ein
durch die Zusammenlegung beider Ortsfeuerwehren verbundener möglicher
Mitgliederrückgang ausgeschlossen sein, da es beiden Wehren selbst überlassen
ist, ob und wann perspektivisch ein Zusammenschluss vorgenommen wird.
Mit der Realisierung des Vorhabens hätte die Stadt neben der Förderfähigkeit
und der damit verbundenen Einsparung von Eigenmitteln ihre Aufgabe zur Sicherstellung des Brandschutzes erfüllt und
müsste dafür zukünftig an Stelle von bisher zwei nur noch ein Gebäude mit der
entsprechenden Technik vorhalten. Ausserdem fallen auch die zukünftigen
Betriebskosten für nur ein Feuerwehrgerätehaus geringer aus, als es für zwei
derartige Objekte erforderlich wäre. Gleichzeitig
würden aufgrund des Neubaus mit Fahrzeughalle, Schulungsräumen, Büro und
Sozialräumen langfristig keine Investitionskosten für bauliche Maßnahmen in
diesem Bereich zu erwarten sein.
Die Einsatzbereitschaft, insbesondere während der Woche in der Zeit von 6.00 Uhr - 18.00 Uhr würde sich damit ebenfalls verbessern. Da sich der neue Standort im Vergleich zu den bisherigen alten Feuerwehrstandorten zwar auf Frecklebener Gemarkung aber dennoch in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft Drohndorf befindet, ist nicht zu erwarten, dass sich die Hilfeleistungsfrist gegenüber der jetzigen Situation negativ verändert.
Die bisherige Zuwendungsrichtlinie Brandschutz (ZuwendR BS), die für Neubauten einen maximalen Förderbetrag i. H. v. 75.000 Euro je Fahrzeugstellplatz vorsah, ist zwar abgelaufen, jedoch ist nach jetzigen Erkenntnissen von einer Weiterführung oder Neuauflage von Förderprogrammen auszugehen.
Insofern ist die hier vorgeschlagene Errichtung eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses nach Einschätzung der Verwaltung langfristig die effektivste Lösung für die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes nicht nur in der Ortschaft Drohndorf sondern im gesamten östlichen Stadtgebiet.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
1.
die Aufhebung des
Grundsatzbeschlusses vom 28.10.2015 (Nr. 172/15) zur Wiederherstellung des
Feuerwehrgerätehauses in der Ortschaft Drohndorf;
2.
die Errichtung
eines gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehren Drohndorf und
Freckleben, am Standort „An der Alten Siedlung“ zwischen den Ortslagen
Drohndorf und Freckleben, als Ersatzneubau für die bestehenden
Feuerwehrgerätehäuser in beiden Ortschaften.