Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: /, Enthaltungen: /

Im Rahmen von Wartungsarbeiten an der Straßenbeleuchtungsanlage im Hohlweg, wurde akuter Handlungsbedarf in einem Straßenabschnitt des Hohlwegs festgestellt. Der betroffene Straßenabschnitt ist ca. 60 m lang und verbindet den Hohlweg mit dem Bäckerstieg (Lageplan, siehe Anlage).

 

In der Verbindungsstraße zum Bäckerstieg waren die vorhandenen Straßenbeleuchtungskörper an Holzmasten befestigt. Diese Holzmasten waren stark umbruchgefährdet und wurden deshalb bereits am 12.04.2017 zurückgebaut.

Insgesamt war die Beleuchtungsanlage verschlissen und entsprach nicht mehr den heutigen Standards.

 

Um kurzfristig die Verkehrssicherheit wieder herstellen zu können, ist der Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage erforderlich.

Die Kostenschätzung für den Neubau belaufen sich auf ca. 5.000 €.

 

Das Vorhaben war für das Jahr 2017 nicht geplant, so dass die Finanzierung außerplanmäßig mit Einnahmen von Straßenausbaubeiträgen des Vorhabens „Straßenbeleuchtung Bäckerstieg“ gesichert wird.

 

Dieser Teil des Hohlweges dient überwiegend dem Zu- und Abgangsverkehr der angrenzenden Grundstücke und ist daher als Anliegerstraße entsprechend der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) einzustufen.

Die anliegenden Grundstückseigentümer werden mit 65 % an den Herstellungskosten beteiligt.

 

Die betroffenen Grundstückseigentümer werden schriftlich über dieses Vorhaben informiert.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßenbeleuchtung in einem Abschnitt des Hohlwegs wird erneuert. Der betroffene Straßenabschnitt ist ca. 60 m lang und verbindet den Hohlweg mit dem Bäckerstieg (Lageplan - siehe Anlage)
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.
  4. Die Finanzierung erfolgt außerplanmäßig aus den Einnahmen „Straßenausbaubeiträge - Straßenbeleuchtung Bäckerstieg“.

 

Ja                        Nein                   Enthaltungen

9                          -                           -