Sitzung: 10.05.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /
Vorlage: VI/0394/17
Mit Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Land Sachsen Anhalt vom
21.02.2012 wurde die Tiefenbegrenzungsregelung für Grundstücke, die nicht an
eine Straße angrenzen oder nur durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit
einer Straße verbunden sind, bezüglich der Abgrenzung von Innen- und
Außenbereich für nichtig erklärt.
Desweiteren wurde mit Schreiben vom 08.03.2013 bzw. 13.02.2017 von der
Kommunalaufsicht die Regelung des § 12 Abs. 3 der Satzung über die Erhebung
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft
Klein Schierstedt vom 06.05.2009 beanstandet und eine Anpassung an die
derzeitige Rechtslage angeordnet. Diesbezüglich muss die Billigkeitsregelung
für die übergroßen Wohngrundstücke in der Satzung angepasst werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die
in der Anlage beigefügte Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Stadt
Aschersleben über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau der
öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortschaft Klein Schierstedt.
Ja Nein Enthaltungen
8 - -