Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Die Stadt Aschersleben ist 100% -ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu entscheiden.

 

Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die Gesellschafterin.

 

Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main, Zweigniederlassung Leipzig. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt und deshalb konnte am 20. Januar 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden. Aufgrund der steuerlichen Außenprüfung des Finanzamtes für die Jahre 2011 bis 2013 im Jahr 2016 verzögerte sich die Fertigstellung des Prüfberichtes zum Jahresabschluss. Da sich diese auf den Jahresabschluss 2015 auswirkte, war das Ergebnis der Prüfung in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer abzuwarten. Dies führte dazu, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen gemäß § 325 HGB zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses per 31.12.2015 nicht fristgerecht nachkommen konnte. Darauf wurde im Prüfbericht vom Wirtschaftsprüfer hingewiesen.

 

Zum Geschäftsverlauf:

Das Geschäftsjahr 2015 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 177,7 Tsd. EUR abgeschlossen. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Wesentlichen durch höhere Erlöse aus Gastronomie und Mitgliedsbeiträgen gegenüber dem Vorjahr um 65 Tsd. EUR auf 692 Tsd. EUR erhöht worden. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um 10,4 % gestiegen.

 

Die Betriebsaufwendungen stiegen jedoch ebenfalls, insbesondere durch umstrukturierungsbedingt höhere Personalaufwendungen (Abfindungen), die Einführung des Mindestlohns ab dem 01.01.2015 und auch durch erhöhte Materialkosten um 167 Tsd. EUR. Dadurch verringerte sich das Jahresergebnis vor Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses gegenüber dem Vorjahr um ca. 122 Tsd. EUR. Der auch 2015 weiter reduzierte Betriebskostenzuschuss führte letztlich zum ausgewiesenen Jahresergebnis.  

 

Im Jahresergebnis 2015 finden ertragswirksame Zuschüsse der Stadt Aschersleben in Höhe von 540 Tsd. EUR (im Vorjahr 550 Tsd. EUR) Berücksichtigung. Ohne Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses erzielte die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 718 Tsd. EUR (Vorjahr 596 Tsd. EUR)

Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu kompensieren.

Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse ebenso wie die Gesellschafterin hauptsächlich in den im Verhältnis zu den Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen Einnahmen werden von den Prüfern vor allem auf die geringe Kaufkraft in der Region und die nicht kostendeckenden Vereins- und Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.

 

Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 127 Tsd. EUR bzw. 26,5% verringert. Auf der Aktivseite sanken das Anlagevermögen (aufgrund der Abschreibungen) und das Umlaufvermögen. Auf der Passivseite nahm hauptsächlich das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages ab.

 

Die Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2015 durch die regelmäßige Zahlung des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im Bestätigungsvermerk darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist. Die Wirtschaftsplanungen für die Folgejahre gehen von einem besseren Ergebnis als 2015 aus. Für 2016 wurde ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag von ca. 33 Tsd. EUR, bei einem wiederum reduzierten Betriebskostenzuschuss von 534 Tsd. EUR prognostiziert.

 

Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für 2015 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“ geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.12.2015 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der OptimAL GmbH

 

a)                  den Jahresabschluss zum 31.12. 2015 festzustellen,

 

b)                 den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und

 

c)                   den Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.659,43 EUR auf neue Rechnung

vorzutragen.

 

 


 

Ja                        Nein                   Enthaltungen

4                          2                           2