Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: /, Enthaltungen: /

Die Stadt Aschersleben plant den Neubau der Straßenbeleuchtungsanlage in der „Marienstraße“ im Abschnitt zwischen der „Oberstraße“ und „Valentina-Tereschkowa-Straße“.

 

Derzeit betreibt die ASCANETZ GmbH hauptsächlich in diesem Straßenabschnitt noch Freileitungsanlagen für die Stromversorgung.

 

Die ASCANETZ GmbH haben die Stadt Aschersleben über die Vorhaben der Kabelverlegung Strom informiert. Die Abrüstung der Freileitungen in der Marienstraße ist in diesem Bauprogramm enthalten, insbesondere wegen des schlechten Zustandes der Holz- und Stahlgittermaste. An dieser Anlage der ASCANETZ GmbH sind auch die Leuchten der Straßenbeleuchtung befestigt und angeschlossen.

Wird die Freileitung der Stadtwerke abgerüstet, so muss die Stadt die alten verschlissenen Maste übernehmen, um die Straßenbeleuchtung weiter betreiben zu können.

Eine Koordinierung mit der Neuverlegung der Straßenbeleuchtung in diesen Straßen wäre für die Stadt Aschersleben vorteilhaft, da die Kosten des Tiefbaues geteilt und somit die Baukosten für die Straßenbeleuchtung reduziert werden können.

Die Entsorgung der Maste tragen zudem die Stadtwerke.

 

Die vorhandene Beleuchtungsanlage entspricht nicht mehr den technischen Vorschriften und ist wegen des Alters moralisch verschlissen.

 

Eine gleichmäßige Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen wird durch den Bau von LED-Leuchten erreicht.

 

Die Kostenschätzung beträgt 45.000,- EUR.

 

Die „Marienstraße“ dient überwiegend als Sammel- und Erschließungsstraße (Haupterschließungsstraße).

Die anliegenden Grundstückseigentümer werden nach der derzeit gültigen Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Aschersleben gemäß § 5 Abs. (2) 2 c mit 50 % an den Herstellungskosten beteiligt.

 

Die Bürgerversammlung findet am 05. April 2017 um 17.00 Uhr im Bestehornhaus statt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Straßenbeleuchtung in der „Marienstraße“ wird im Abschnitt zwischen der „Oberstraße“ und der „V.- Tereschkowa – Straße“ erneuert.
  2. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der Satzung der Stadt Aschersleben über die Erhebung von einmaligen Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) in der zurzeit gültigen Fassung auf die anliegenden Grundstückseigentümer umgelegt.
  3. Es werden keine Vorausleistungen erhoben.

 


10 - Ja                0 - Nein             0 - Enthaltungen