Sitzung: 26.04.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Vorlage: VI/0387/17
Die Stadt Aschersleben ist 100% -ige Gesellschafterin der OptimAL GmbH.
Aufgrund des Gesellschaftsvertrages sowie gesetzlicher Vorschriften hat die
Gesellschafterin den Jahresabschluss festzustellen und über die Behandlung des
Jahresergebnisses zu entscheiden.
Weiterhin haben der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung bei
ordnungsgemäßer Tätigkeit einen Anspruch auf Entlastung durch die
Gesellschafterin.
Geprüft wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2015 von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft “PricewaterhouseCoopers AG“ Frankfurt am Main,
Zweigniederlassung Leipzig. Diese Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
und deshalb konnte am 20. Januar 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt werden. Aufgrund der steuerlichen Außenprüfung des Finanzamtes für die
Jahre 2011 bis 2013 im Jahr 2016 verzögerte sich die Fertigstellung des
Prüfberichtes zum Jahresabschluss. Da sich diese auf den Jahresabschluss 2015
auswirkte, war das Ergebnis der Prüfung in Abstimmung mit dem Wirtschaftsprüfer
abzuwarten. Dies führte dazu, dass die Gesellschaft ihren Verpflichtungen gemäß
§ 325 HGB zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses per 31.12.2015
nicht fristgerecht nachkommen konnte. Darauf wurde im Prüfbericht vom
Wirtschaftsprüfer hingewiesen.
Zum Geschäftsverlauf:
Das Geschäftsjahr 2015 wurde mit einem Jahresfehlbetrag von 177,7 Tsd.
EUR abgeschlossen. Die Umsatzerlöse der Gesellschaft sind im Wesentlichen durch
höhere Erlöse aus Gastronomie und Mitgliedsbeiträgen gegenüber dem Vorjahr um
65 Tsd. EUR auf 692 Tsd. EUR erhöht worden. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem
Vorjahr um 10,4 % gestiegen.
Die Betriebsaufwendungen stiegen jedoch ebenfalls, insbesondere durch
umstrukturierungsbedingt höhere Personalaufwendungen (Abfindungen), die
Einführung des Mindestlohns ab dem 01.01.2015 und auch durch erhöhte
Materialkosten um 167 Tsd. EUR. Dadurch verringerte sich das Jahresergebnis vor
Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses gegenüber dem Vorjahr um ca. 122
Tsd. EUR. Der auch 2015 weiter reduzierte Betriebskostenzuschuss führte
letztlich zum ausgewiesenen Jahresergebnis.
Im Jahresergebnis 2015 finden ertragswirksame Zuschüsse der Stadt
Aschersleben in Höhe von 540 Tsd. EUR (im Vorjahr 550 Tsd. EUR)
Berücksichtigung. Ohne Berücksichtigung des Betriebskostenzuschusses erzielte
die Gesellschaft einen Jahresfehlbetrag von 718 Tsd. EUR (Vorjahr 596 Tsd. EUR)
Wie auch in den Vorjahren waren die Zuschüsse notwendig, da die
Umsatzerlöse allein nicht ausreichten, die insgesamt angefallenen Kosten zu
kompensieren.
Die Wirtschaftsprüfer sehen die Ursachen für die erforderlichen Zuschüsse
ebenso wie die Gesellschafterin hauptsächlich in den im Verhältnis zu den
Umsatzerlösen zu hohen Fixkosten begründet. Die zu geringen Einnahmen werden
von den Prüfern vor allem auf die geringe Kaufkraft in der Region und die nicht
kostendeckenden Vereins- und Schulsportveranstaltungen zurückgeführt.
Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca.
127 Tsd. EUR bzw. 26,5% verringert. Auf der Aktivseite sanken das
Anlagevermögen (aufgrund der Abschreibungen) und das Umlaufvermögen. Auf der
Passivseite nahm hauptsächlich das Eigenkapital aufgrund des Jahresfehlbetrages
ab.
Die Liquidität wurde im Geschäftsjahr 2015 durch die regelmäßige Zahlung
des Betriebskostenzuschusses gewährleistet. Die Wirtschaftsprüfer weisen im
Bestätigungsvermerk darauf hin, dass der Fortbestand der Gesellschaft von der
weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig ist.
Die Wirtschaftsplanungen für die Folgejahre gehen von einem besseren Ergebnis
als 2015 aus. Für 2016 wurde ein voraussichtlicher Jahresfehlbetrag von ca. 33
Tsd. EUR, bei einem wiederum reduzierten Betriebskostenzuschuss von 534 Tsd.
EUR prognostiziert.
Abschließend ist festzustellen, dass dem Prüfbericht keine Gründe zu
entnehmen sind, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung die Entlastung für
2015 zu verweigern. Auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit gemäß § 53
Haushaltsgrundsätzegesetz ergab keine Beanstandungen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt:
- Der
von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „PricewaterhouseCoopers AG“
geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der OptimAL GmbH, Aschersleben wird zur
Kenntnis genommen.
- Der
Oberbürgermeister wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der
OptimAL GmbH
a)
den Jahresabschluss zum 31.12. 2015
festzustellen,
b)
den Aufsichtsrat und die Geschäftsführerin Carmen
Giebelhausen für das Geschäftsjahr 2015 zu entlasten und
c)
den Jahresfehlbetrag in Höhe von 177.659,43 EUR
auf neue Rechnung
vorzutragen.
Ja Nein Enthaltungen
(Keine
Beschlussfassung – 1. Beratung)