Beschluss: ungeändert beschlossen

Gemäß § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) sind die Wehrleiter und die Stellvertreter einer Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr von der Stadt Aschersleben als Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.

 

Seit dem Ausscheiden des letzten Stadtwehrleiters im August 2010 war diese Funktion bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben nicht mehr besetzt. Mehrere Ausschreibungen zur Besetzung dieser Funktion blieben erfolglos, da keine Bewerbungen vorlagen.

Erst nach einer erneuten Ausschreibung für die Funktionen Stadtwehrleiter und stellvertretender Stadtwehrleiter im Dezember 2016 gingen zwei Bewerbungen bei der Stadt Aschersleben ein. Am 19.01.2017 erfolgte die Wahl des Kameraden Christoph Voigt zum Stadtwehrleiter und des Kameraden Hartmut Beck zum stellvertretenden Stadtwehrleiter.

Die anwesenden wahlberechtigten Ortswehrleiter sprachen sich bei einer Stimmenthaltung alle für o. g. Kameraden aus.

 

Beide Bewerber erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis, insbesondere die erforderliche Eignung gemäß § 17 Absatz 7 der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 05.05.2004.  Der Nachweis über die Anhörung des Kreisbrandmeisters gemäß § 15 Absatz 3 Satz 4 BrSchG LSA liegt vor.

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages der Freiwilligen Feuerwehr wird daher empfohlen, den Kameraden Christoph Voigt zum Stadtwehrleiter und den Kameraden Hartmut Beck zum stellvertretenden Stadtwehrleiter zu berufen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die Ernennung des Kameraden Christoph Voigt, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Stadtwehrleiter und des Kameraden Hartmut Beck, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum stellvertretenden Stadtwehrleiter der Stadt Aschersleben.