Gemäß § 15 Absatz 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) sind die Wehrleiter und die Stellvertreter einer
Gemeinde auf Vorschlag der Gemeindefeuerwehr von der Stadt Aschersleben als
Träger der Freiwilligen Feuerwehr für die Dauer von 6 Jahren in das
Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Seit dem Ausscheiden des letzten Stadtwehrleiters im August 2010 war
diese Funktion bei der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Aschersleben nicht mehr
besetzt. Mehrere Ausschreibungen zur Besetzung dieser Funktion blieben
erfolglos, da keine Bewerbungen vorlagen.
Erst nach einer erneuten Ausschreibung für die Funktionen Stadtwehrleiter
und stellvertretender Stadtwehrleiter im Dezember 2016 gingen zwei Bewerbungen
bei der Stadt Aschersleben ein. Am 19.01.2017 erfolgte die Wahl des Kameraden
Christoph Voigt zum Stadtwehrleiter und des Kameraden Hartmut Beck zum
stellvertretenden Stadtwehrleiter.
Die anwesenden wahlberechtigten Ortswehrleiter sprachen sich bei einer
Stimmenthaltung alle für o. g. Kameraden aus.
Beide Bewerber
erfüllen die Voraussetzungen für die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis,
insbesondere die erforderliche Eignung gemäß § 17 Absatz 7 der Satzung über die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Aschersleben vom 05.05.2004. Der Nachweis über die Anhörung des
Kreisbrandmeisters gemäß § 15 Absatz 3 Satz 4 BrSchG LSA liegt vor.
Entsprechend des Beschlussvorschlages der Freiwilligen Feuerwehr wird
daher empfohlen, den Kameraden Christoph Voigt zum Stadtwehrleiter und den Kameraden
Hartmut Beck zum stellvertretenden Stadtwehrleiter zu berufen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt in seiner heutigen Sitzung die
Ernennung des Kameraden Christoph Voigt, unter Berufung in das
Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum Stadtwehrleiter und des Kameraden
Hartmut Beck, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter, zum
stellvertretenden Stadtwehrleiter der Stadt Aschersleben.