Sitzung: 15.02.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: /, Enthaltungen: 1
Vorlage: VI/0348/16
Der 3. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 12 hat vom
21.03.2016 - 22.04.2016 und 25.04.2016 - 27.05.2016 öffentlich ausgelegen. Gemäß § 1
Abs. 7 BauGB sind die in den Stellungnahmen zum B-Plan Nr. 12 „Mischgebiet – Vor
der Aue“ geäußerten öffentlichen und
privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Dazu prüft der Stadtrat Aschersleben die
abgegebenen Stellungnahmen und bewertet einzeln die geäußerten Hinweise. In der
Abwägung wird den Hinweisen ein bestimmtes Gewicht zugemessen.
Das Prüfergebnis
ist im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 zu berücksichtigen. Die Mitteilung
des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder bzw. Behörden ist in § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB vorgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat Aschersleben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2017 über die
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden im Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 12 gemäß
Abwägungsdokumentation in der Anlage.
Die
Hionweise des Salzlandkreises werden teilweise zurück gewiesen.
Das
Prüfergebnis zu den abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage ist mitzuteilen.
Ja Nein Enthaltungen
7 - 1