Sitzung: 15.02.2017 Finanz- und Verwaltungsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: /, Enthaltungen: 3
Vorlage: VI/0376/17
Mit der in Kopie beigefügten Verfügung vom 12. 01. 2017 hat die
Kommunalaufsicht von einer Beanstandung der Haushaltssatzung 2017 abgesehen.
Bezüglich des in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrages
der Liquiditätskredite in Höhe von 28.661.000 Euro hat die Kommunalaufsicht des
Salzlandkreises in Höhe von 26.951.300 Euro die Genehmigung erteilt und in Höhe
von 1.709.700 Euro versagt.
Da der
Liquiditätskreditrahmen nicht in der ursprünglich geplanten Höhe genehmigt
worden ist, ist insoweit ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich, um
die Haushaltssatzung 2017 rechtswirksam werden zu lassen.
Die Einschränkung des Liquiditätskreditrahmens hat keine Auswirkungen auf
die geplanten Investitionsmaßnahmen sowie die konsumtiven Ausgaben.
Dies begründet sich damit, dass das Statistische Landesamt mit der 1.
Orientierung zum FAG vom
05. 12. 2016 unter Einbeziehung der vom Land Sachsen-Anhalt angedachten
Erhöhungen der Zuweisungen mitgeteilt hat, dass die Stadt Aschersleben entgegen
der im Haushalt veranschlagten Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen und
Auftragskostenpauschale von 9.418.500 Euro mit finanziellen Mitteln in Höhe von
11.435.852 Euro rechnen kann.
Dem stehen zwar Mehrausgaben in Höhe von 69.385 Euro für die Kreisumlage
gegenüber.
Saldiert führt dies jedoch zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses in
Höhe von 1.948.000 Euro, so dass auch der ursprünglich angedachte
Liquiditätskreditrahmen nicht in der in der Haushaltssatzung veranschlagten
Höhe benötigt wird.
Es wird daher empfohlen, der Verfügung des Salzlandkreises beizutreten,
um die für 2017 geplanten Investitionsvorhaben zügig umsetzen zu können.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt
Aschersleben tritt der Genehmigungsverfügung des Salzlandkreises vom 12. 01.
2017, Az.: 10.15.2.01.00-Ma, zur Haushaltssatzung 2017 der Stadt Aschersleben
bei.
Ja Nein Enthaltungen
6 - 3