Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: /, Enthaltungen: /

Bei den Straßen handelt es sich um „verkehrswichtige innerörtliche Straßen“ entsprechend der aktuellen Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Aschersleben. Der geplante auszubauende Abschnitt verläuft von der Einmündung „Vor dem Wassertor“ bis zum Knoten „Heynemannstraße /Hinter der Pechhütte/Albrechtstraße“ (Lageplan siehe Anlage).

 

Beide Straßenzüge befinden sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Die unzureichenden Straßenverhältnisse sind gekennzeichnet durch Spurrinnen und Schlaglöcher, sowie einer nicht funktionierenden Straßenentwässerung. Entsprechend dem vorliegenden Bodengutachten ist für diesen Zustand der fehlende tragfähige und frostsichere Aufbau der jetzigen Verkehrsanlage ursächlich.

Mit der Realisierung dieser Baumaßnahme wird eine wesentliche Verbesserung der Straßenverhältnisse erreicht.

Bestandteil der Maßnahme ist auch die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in den beiden Straßenzügen, da die vorhandene Beleuchtung nicht den Erfordernissen der Mindestausleuchtung nach den geltenden Vorschriften entspricht und technisch verschlissen ist.

Der Eigenbetrieb Abwasser wird im Zuge des Ausbaus einen neuen Regen- und Schmutzwasserkanal verlegen und die ASCANETZ GmbH die Gas-, die Trinkwasserleitung und die Stromversorgung erneuern bzw. umverlegen.

 

Die zukünftige Fahrbahnbreite inkl. der beidseitig angeordneten Gossen wird im zweispurigen Bereich des „Wasserplans“ ca. 5,00 m und im einspurigen Teil des „Wasserplans“ 3,00 m betragen. Im „Wasserplan“ werden auf der östlichen Fahrbahnseite Parkplätze in Senkrechtaufstellung und auf der westlichen Fahrbahnseite längs zur Fahrbahn angeordnet.

Auf Grund der eng anliegenden Bebauung in der „Westdorfer Straße“ ist der Ausbau nur im Einrichtungsverkehr möglich. Die Fahrbahnbreite beträgt hier 3,00 m. Im westlichen Ausbauenden können auf Grund der Aufweitung der Bebauung zusätzlich Längsstellflächen angeordnet werden.

Die Gehwegbereiche werden grundsätzlich auf gesamter Ausbaulänge durch eine Hochbordanlage vom Fahrbahnbereich getrennt. Die Mindestgehwegbreite von 1,25 m kann wegen der örtlichen Gegebenheiten nicht immer durchgängig erreicht werden.

An den Grundstückszufahrten sowie in den Bereichen, wo der Fußgänger die Gehwegseite wechseln muss, werden die Bordanlagen abgesenkt.

Die Fahrbahn sowie die Parkflächen werden in Asphaltbauweise hergestellt, die Gehwege und Zufahrten werden mit Betonsteinpflaster befestigt, die verbleibenden Seitenbereiche werden ausgepflastert bzw. begrünt.

Alle Grundstückszufahrten, Straßen- und Wegeanbindungen sowie vorhandene funktionsfähige Straßenentwässerungen sind im Zuge der Baumaßnahme wieder herzustellen, anzuschließen bzw. anzupassen.

Auf Grund der äußerst beengten Verhältnisse und der Vielzahl der zu koordinierenden Beteiligten Ver- und Entsorgungsunternehmen ist mit einer jahresübergreifenden Bauzeit zu rechnen.

 

Die Gesamtkosten betragen nach vorläufiger Berechnung 513.000 EURO für den Straßenbau inkl. Straßenentwässerung und aller Nebenanlagen und der Straßenbeleuchtung.

Für diese Maßnahme wurden mit Schreiben vom 28.08.2015 Fördermittel beim Salzlandkreis gemäß Nr. 8.2. VV-Entflechtungsgesetz beantragt. Mit Schreiben vom 16.12.2015 wurde die Aufnahme ins Mehrjahresprogramm und somit die Förderung mit der Begründung abgelehnt, dass es sich zwar um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt, die aber nicht nur ausnahmsweise straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen unterliegt (hier: eingeschränkte Fahrbahnbreite, Geschwindigkeitsbegrenzung). Diese Beschränkungen können auch nicht durch den grundhaften Ausbau beseitigt werden. Somit ist eine Förderung entsprechend den Richtlinien des Salzlandkreises ausgeschlossen.

 

Die Kosten für die im Zusammenhang mit dem Straßenbau notwendige Verbesserung werden auf der Grundlage der Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen für die Ortslage Aschersleben (Straßenausbaubeitragssatzung) umgelegt. Für Haupterschließungsstraßen erfolgt die Umlage gem. § 5 Abs. (2) Pkt. 2 der Satzung.

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Die Berechnung der Beiträge für die gesamte Baumaßnahme erfolgt als ein Abrechnungsabschnitt.  Es werden Vorausleistungen von 50% zu Beginn der Baumaßnahme erhoben.

Die Bürgerversammlung zum Bauvorhaben findet am 19.01.2017 statt.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Es werden die Straßenzüge „Wasserplan“ und „Westdorfer Straße“ von der Einmündung „Vor dem Wassertor“ bis zum Knoten „Heynemannstraße /Hinter der Pechhütte/Albrechtstraße“ in der Kernstadt Aschersleben grundhaft ausgebaut. Im Zuge des Ausbaues werden ebenfalls die Straßenentwässerung sowie auch die Straßenbeleuchtungsanlagen erneuert und Parkflächen hergestellt.

 

  1. Die Kosten der Baumaßnahme werden entsprechend der „Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen in der Ortslage Aschersleben“ in der zurzeit gültigen Fassung auf die Beitragspflichtigen umgelegt.

 

  1. Es wird eine Vorausleistung in Höhe von 50% der voraussichtlichen Ausbaubeiträge nach Baubeginn erhoben.

 

  1. Der Ausbaubeschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Finanzplanes 2017 der Stadt Aschersleben.

 


Ja                        Nein                   Enthaltungen

8                          -                           -